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06.07.2006

Bundesregierung rügt Banken

In der Auseinandersetzung über das Recht auf ein Girokonto hat die Bundesregierung der Kreditwirtschaft ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt: Das Problem kontoloser Verbraucher bestehe unverändert weiter.

Dies geht aus einem jetzt vom Bundeskabinett verabschiedeten Bericht zur Umsetzung der Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft hervor. Die 1995 von den Spitzenverbänden der Banken abgegebene Erklärung "habe sich nicht bewährt, weil sie weder für den Zentralen Kreditausschuss noch für die einzelnen Kreditinstitute mit einer Rechtspflicht verbunden sei".



"Die Position der Bundesregierung bestätigt in erfreulicher Deutlichkeit unsere Kritik: Der Weg freiwilliger Selbstverpflichtungen ist gescheitert", sagte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller. "Wir brauchen jetzt endlich eine gesetzliche Regelung."



Das Fehlen eines Girokonto s führt nicht nur die betroffenen Haushalte ins wirtschaftliche Abseits. So muss ein kontoloser Haushalt mit monatlichen Mehrausgaben von mindestens 40 Euro für Bareinzahlungen rechnen, wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt.



Im Falle von Leistungsbeziehern der Bundesagentur für Arbeit führt dies laut Bericht der Bundesregierung zu folgendem Ergebnis: Bei rund 100.000 arbeitslosen Leistungsempfängern ohne Konto ergibt sich "somit ein Betrag in Höhe von rund 50 Millionen Euro jährlich, der aus ihrer Nichtteilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr resultiert und dem mit der staatlichen Leistung intendierten Zweck zuwiderläuft."



Laut Schuldenreport 2006 sind mehrere hunderttausend Verbraucher vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen, weil Banken und Sparkassen ihnen die Eröffnung eines Girokonto s verweigern. Die normale Teilnahme am Wirtschafts- und Arbeitsleben wird dadurch praktisch unmöglich. Bereits 1995 hatte der Zentrale Kreditausschuss als Spitzenverband aller Banken erklärt für jeden Kunden ein Girokonto auf Guthabenbasis einzurichten. Eine Überziehung des Kontos ist dabei nicht möglich. Diese Selbstverpflichtung war jedoch in der Praxis regelmäßig gebrochen oder ignoriert worden.



Kritik übte der vzbv auch am Verhalten der Banken gegenüber ihren Kunden: Über die Gründe für eine Kontoverweigerung würden Verbraucher ebensowenig informiert wie über die Möglichkeit eines kostenlosen Beschwerdeverfahrens - beides hatte der Bundestag zuletzt in einem 2004 verabschiedeten Entschließungsantrag ausdrücklich gefordert.

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