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09.05.2009

Bundesregierung beschließt Garantie gegen Rentenkürzung

Die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner können sicher sein, dass ihre Renten nicht infolge der Wirtschaftskrise gekürzt werden. Das Bundeskabinett hat dazu eine Ausweitung der Schutzklausel in der Rentenanpassung verabschiedet. Zugleich bleibt gewährleistet, dass die nachfolgenden Generationen nicht über Gebühr belastet werden.

Die Bundesregierung garantiert durch die Schutzklausel, dass auch eine negative Lohnentwicklung nicht zu sinkenden Renten führt.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz sagte: "Wer einzahlt, muss sicher sein, dass er sich auf die Rente verlassen kann." Das sei eine Frage des Vertrauens. Und dieses werde gefährdet, wenn mit unbegründeten Zahlen Ängste geschürt würden. Seit 1957 sei es nie zu Rentenkürzungen gekommen. Dies sei auch weiterhin nicht zu erwarten, so Scholz.

Mit gesetzlicher Garantie Spekualtionen beenden

Scholz betonte zugleich: "Wir gehen nicht davon aus, dass es zum Einsatz dieser Garantie überhaupt kommt." Daher koste sie auch nichts. Er verwies zugleich darauf, dass die Regelung keine "Rentensteigerungsgarantie" sei.

Anders als die Forschungsinstitute erwartet die Regierung, dass die Bruttolöhne auch 2009 steigen werden. An der Lohnentwicklung orientiert sich auch die jährliche Rentenanpassung.

Mit der Ausweitung der bestehenden Schutzklausel fördert die Bundesregierung in der momentanen Wirtschafts- und Finanzkrise für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland Vertrauen in die Sicherheit ihrer Renten. Spekulationen über Rentenkürzungen wird damit der Boden entzogen.

Bundesregierung erwartet Lohnsteigerungen

Die Koalitionsfraktionen werden nunmehr einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen. Noch vor der Sommerpause soll das Gesetz endgültig verabschiedet werden.

Die Bundesregierung hatte Ende April ihre Prognose für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem und im nächsten Jahr präsentiert. Sie geht dabei unter Berücksichtigung der ansteigenden Kurzarbeit und einer negativen Lohnentwicklung für 2009 noch von einem Anstieg der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigtem in Höhe von einem Prozent aus.

Verrechnung mit künftigen positiven Rentenanpassungen

Gleichzeitig bleibt es dabei, dass die durch die Schutzklauseln unterbliebenen Minderungen bei der Rentenanpassung nachgeholt werden.

Die Verrechnung erfolgt in der Weise - wie bereits nach geltendem Recht vorgesehen - dass positive Rentenanpassungen ab 2011 solange halbiert werden, bis der Ausgleichsbedarf abgebaut ist.

Dadurch wird erreicht, dass die Rente auch künftig grundsätzlich der Einkommensentwicklung folgt.

Und auch die langfristigen Ziele für den Beitragssatz zur Gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht gefährdet: Bis 2020 wird der Beitragssatz nicht über 20 Prozent, bis 2030 nicht über 22 Prozent steigen. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 19,9 Prozent des Bruttolohns.

Mehr Rente zum 1. Juli 2009

Die konkrete Rentenanpassung wird immer im März eines jeden Jahres auf der Basis der dann vorliegenden statistischen Daten zur Einkommensentwicklung des Vorjahres festgestellt. Dass die tatsächliche von der prognostizierten Entwicklung abweichen kann, war auch in der Vergangenheit häufiger der Fall.

In diesem Jahr steigen die Renten zum 1. Juli in Westdeutschland um 2,41 Prozent und im Osten um 3,38 Prozent. So stark sind die Renten im Westen seit 1994 und in Ostdeutschland seit 1997 nicht mehr gestiegen.

Damit nehmen auch die Rentnerinnen und Rentner an den Einkommenssteigerungen der vergangenen Jahre teil. Und in Zeiten der Wirtschaftskrise stärkt die Rentenerhöhung auch die Kaufkraft der Seniorinnen und Senioren.

Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung

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