Künftig sollen Unternehmen neben den Lohnsteueranmeldungen auch die Daten für die Lohnsteuerbescheinigungen elektronisch an die Finanzämter versenden können. Bislang wurden sämtliche Daten für die Lohnsteuer von den meisten Unternehmen zwar elektronisch erfasst, mussten dann aber umständlich ausgedruckt und mechanisch auf die Lohnsteuerkarten der Arbeitnehmer aufgeklebt werden.
Bereits am 2. September 2003 hat das Bundeskabinett eine Modernisierung dieses Verfahrens zusammen mit dem Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen. Sowohl den Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern soll das neue elektronische Verfahren bisher entstandenen Aufwand ersparen.
Über 36 Millionen Lohnsteuerkarten und Lohnsteuerbescheinigungen, rund 2,5 Millionen Freibetragsanträge und etwa 19 Millionen Lohnsteuer-Anmeldungen können so zukünftig elektronisch erfasst werden und brauchen nicht mehr in Papierform bearbeitet und verschickt werden. Bürger sollen so schneller zu ihren Steuerbescheiden und gelangen und gegebenenfalls eine Einkommenssteuererstattung erhalten.
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