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01.02.2009

Bund der Steuerzahler begrüßt Einigung bei Kfz-Steuer

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt, dass das Hickhack um die Kfz-Steuer nun endlich ein Ende hat. "Damit besteht zumindest für Käufer von neuen Wagen wieder Klarheit", so Reiner Holznagel, Bundesgeschäftsführer des BdSt. Der ganz große Wurf ist die Umstellung der geplanten Kfz-Steuerreform jedoch nicht.

Zwar dürfen viele Besitzer von kleineren und mittleren, umweltfreundlichen Pkw auf eine Steuererleichterung hoffen, dennoch werden die Autofahrer weiter zur Kasse gebeten. Statt bisher dreimal, wird nun viermal bei den Autofahrern zugegriffen: Hubraum, CO2-Ausstoß, Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer heißen die neuen Rechengrößen, die ein Autokäufer zu berücksichtigen hat.

Für Besitzer von Altfahrzeugen herrscht hingegen weiterhin Unsicherheit. Eine Umstellung ist zwar für das Jahr 2013 geplant, allerdings fehlen Details, wie eine Umstellung der bisherigen hubraumbezogenen Steuer auf das neue Mix-Model erfolgen soll.

Der Bund der Steuerzahler fordert den Gesetzgeber auf, auch für diese Steuerzahler endlich Sicherheit zu schaffen. "Am einfachsten wäre es gewesen, die Kfz-Steuer ganz abzuschaffen, da die Steuerzahler durch die Ökosteuer bereits erheblich in Vorleistung getreten sind", so Holznagel, "zumindest darf es nicht zu Mehrbelastungen für die Steuerzahler kommen".

Bereits im Rahmen des 1. Konjunkturpakets wurde die Kfz-Steuer für Neuwagen für ein bzw. zwei Jahre ausgesetzt. Im Zuge des 2. Konjunkturpakets wird nun die Umstellung der Kfz-Besteuerung von der hubraumbezogenen Besteuerung zur Besteuerung nach dem Schadstoffausstoß und einem hubraumbezogenen Sockelbetrag erfolgen.

Nach den Plänen der Großen Koalition soll der Sockelbetrag bei einem Dieselfahrzeug 9,50 Euro je 0,1 Liter Hubraum betragen und bei einem Benziner 2 Euro je 0,1 Liter Hubraum. Damit würde bei einem Dieselfahrzeug mit einem Hubraum von 2 Litern allein ein Sockelbetrag von 190 Euro anfallen. Zuzüglich zum Sockelbetrag soll dann eine schadstoffabhängige Besteuerung erfolgen.

Die Große Koalition will dafür zunächst eine Freigrenze von 120 Gramm je Kilometer festlegen. Wird diese Grenze überschritten, soll nach einem linearen Tarif je nach Höhe des CO2-Ausstoßes die Steuer festgesetzt werden. Geplant sind 2 Euro für jedes Gramm oberhalb der 120-Gramm-Freigrenze.

Sollte der Vorschlag der Großen Koalition den Bundestag rechtzeitig passieren, könnte die neue Kfz-Steuer bereits zum 1.Juli 2009 in Kraft treten. Der BdSt wird weiterhin das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten.

Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler

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