Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.
Das Gericht stellt klar, dass immer dann, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sein müssen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Steuerzahler erneut, ähnlich wie beim Urteil zur Pendlerpauschale. Auch hier wurde die Neuregelung des Gesetzgebers rückwirkend vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und klargestellt, dass fiskalische Gründe keine Rechtfertigung für die Beschränkung von Werbungskosten sind.
Das Urteil ist ein weiteres deutliches Signal an den Gesetzgeber, nicht willkürlich Steuergesetze zur Einnahmenvermehrung zu verändern. Der BdSt hat diese Regelung von Anfang an für verfassungswidrig gehalten und bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen. Jetzt muss die Politik für ihre Sturheit bezahlen. Sie sollte aber endlich Lehren daraus ziehen und nicht immer wieder offensichtlich verfassungswidrige Regelungen im Steuerrecht beschließen, die vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden, so Däke.
Pressemitteilung des BdSt
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