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28.05.2010

Börse Düsseldorf begrüßt Stärkung des Anlegerschutzes

Die Börse Düsseldorf begrüßt das Vorhaben des Bundesministeriums der Finanzen, den Anlegerschutz weiter zu stärken und die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts zu verbessern. Viele der zu diesem Zweck vorgesehenen Neuregelungen werden positiv gesehen.

Hierzu gehören beispielsweise die Verbesserung des Schutzes vor Falschberatung durch den erforderlichen Nachweis der Sachkunde und Zuverlässigkeit bei Anlageberatern sowie die Ausdehnung der Angabepflichten im Sinne des WpÜG auf die §§ 25 und 25a WpHG.

Ausdrücklich begrüßt wird die seit langem angezeigte stärkere Reglementierung und Beaufsichtigung des Grauen Kapitalmarktes. Der Diskussionsentwurf enthält einige wichtige Neuerungen, die geeignet sind, diesem Ziel näher zu kommen, namentlich die Erweiterung des Finanzinstrumentebegriffs des KWG auf Produkte des Grauen Kapitalmarktes und die Erweiterung der Prospektprüfungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Verkaufsprospektgesetz auf Verständlichkeit und Kohärenz.

Beim Verbot ungedeckter Leerverkäufe sieht die Börse Düsseldorf die Notwendigkeit die Funktionsfähigkeit des Skontroführer gestützten Börsenhandels mit einer zusätzlichen Bagatellregelung zu unterstützen.

Im Bereich des Investmentgesetzes wird die verpflichtende Einführung des Börsenhandels für offenen Immobilienfonds begrüßt und vorgeschlagen, diese Pflicht auf alle Publikumsfonds auszuweiten, da damit erhebliche Vorteile für die Privatanleger erreicht werden könnten.

Wichtig sind die Anmerkungen zur Vermeidung von praktischen Schwierigkeiten im vorgesehenen Fondshandel und insbesondere bezüglich der im DiskE angelegten Diskriminierung der Börsen außerhalb Frankfurts sowie zur Gefahr der Monopolisierung des Handels auf dem Xetra-System der Frankfurter Börse.

Die Börse regt an, die mit dem Gesetz beabsichtigten Änderungen für den Grauen Kapitalmarkt und die Immobilieninvestmentfonds zum Anlass zu nehmen, den Anwendungsbereich der in § 33a WpHG umgesetzten MiFID-Vorgaben zu Best Execution auf Investmentfonds auszudehnen.

In der Anlage kann die Stellungnahme der Börse Düsseldorf im Detail nachgelesen werden.

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Pressemitteilung der Börse Düsseldorf

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