Häufig stoßen Finanzbehörden, die bei ihren Ermittlungen gegen Steuerhinterzieher Auskünfte im Ausland einholen müssen, an Grenzen. Denn bei Tätigkeiten, die über das deutsche Staatsgebiet hinausreichen, sind die Finanzbehörden auf die Amtshilfe ausländischer Finanzbehörden angewiesen.
Die Bereitschaft zur Amtshilfe ausländischer Behörden ist inzwischen unverzichtbar, zumal grenzüberschreitende Steuerstraftaten alltäglich geworden sind.
Der Status Quo
Zwar hat die Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Standards wie etwa das Musterabkommen von 2002 zum Auskunftsaustausch in Steuersachen entwickelt.
Diese Standards verlangen, dass Informationen, die für die Besteuerung relevant sind, zugänglich sein und auf Anfrage ausländischer Finanzbehörden zur Verfügung gestellt werden müssen. Zu diesen Informationen gehören etwa Bankinformationen und Informationen über die Eigentumsverhältnisse an Gesellschaften.
Doch gibt es in Europa und weltweit Länder, die sich nicht an diese OECD-Standards halten. Durch ihre Verweigerung der Zusammenarbeit fördern und begünstigen Steueroasen geradezu die Steuerhinterziehung durch Bürger anderer Staaten.
Auf diese Weise gehen nicht nur Deutschland, sondern auch zahlreichen anderen Ländern erhebliche Summen an Steuergeldern für das Gemeinwohl verloren.
Der Referentenentwurf
Um die OECD-Standards international durchzusetzen, sollen laut dem Referentenentwurf eines "Gesetzes zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung" folgende Maßnahmen ergriffen werden:
- Möglichkeit der Einschränkung bestimmter steuerlicher Regelungen bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten, die sich nicht an die OECD-Standards halten
- Verbesserung der Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Aufklärung steuerlicher Sachverhalte durch erweitere Mitwirkungs- und Aufbewahrungspflichten natürlicher Personen in Bezug auf Kapitalanlagen im Ausland sowie erweiterte Prüfungsrechte der Finanzbehörden
Der Referentenentwurf zur Bekämpfung schädlicher Steuerpraktiken und der Steuerhinterziehung wird das Bundeskabinett voraussichtlich Mitte Februar 2009 beschäftigen.
Bundesministerium der Finanzen
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