Bittere Pille: Neuer Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Bittere Pille: Neuer Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung Die Spekulationen haben ein Ende. Ab dem ersten Januar 2009 tritt der Gesundheitsfonds in Kraft und alle gesetzlich Versicherten zahlen einen einheitlichen Beitrag. Der Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes hat 15,5 Prozent als künftigen Beitrag empfohlen. Und so hat es auch die Koalition bestätigt.

15,5 Prozent: Beim Beitrag sind jetzt alle gleich

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(awe) In der gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung ist er ganz selbstverständlich, in wenigen Monaten gibt es ihn auch in der Krankenversicherung: den einheitlichen Versicherungsbeitrag.

Vor wenigen Tagen hat der Schätzerkreis aus Sachverständigen wie Vertretern des Gesundheitsministeriums, des Bundesversicherungsamtes und des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Empfehlung zur nötigen Beitragshöhe abgeben, doch einig war man sich nicht. Die im Schätzerkreis vertretenen Krankenkassenexperten forderten 15,8 Prozent – die 15,5 ist das Ergebnis einer Mehrheitsentscheidung. Auch die Koalition hat den Beitrag bereits bestätigt, die endgültige Entscheidung wird in Kürze vom Bundeskabinett erwartet.

Der neue Beitrag umfasst einen Satz von 14,6 Prozent zuzüglich des Beitrags von 0,9 Prozent, den nur die Versicherten zahlen – also insgesamt 15,5 Prozent für alle Kassenmitglieder. Für die meisten gesetzlich Krankenversicherten bedeutet dies eine Erhöhung der monatlichen Belastungen. Denn der durchschnittliche Versicherungsbeitrag aller Kassen liegt derzeit bei knapp unter 15 Prozent.

Gesundheitsfonds nicht Ursache für hohe Beiträge
Der Anstieg des Beitragssatzes gehe jedoch nicht auf den Gesundheitsfonds zurück, so das
Bundesversicherungsamt in einer Pressemitteilung. Besonders die Erhöhung der Ärztehonorare und der Mittel zur Krankenhausfinanzierung sowie die steigenden Arzneimittelkosten wirken sich bei der Höhe der Beiträge aus, heißt es.

Arbeitgeber sollen auch künftig die Beiträge ihrer Angestellten komplett überweisen, nach einer Übergangsfrist allerdings nicht mehr an die einzelnen Kassen, sondern über eine Weiterleitungsstelle in den Gesundheitsfonds. Von dort aus werden die Beiträge als Pauschale je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der Versicherten an die Krankenkassen verteilt. Der Fonds wird vom Bundesversicherungsamt verwaltet.

Für jeden gesunden Versicherten erhält die Kasse eine Pauschale, für bestimmte Krankheiten gibt es Zuschüsse aus dem Gesundheitsfonds. Dieser so genannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich richtet sich nach der Krankheitsbelastung der Versicherten in den verschiedenen Kassen. Berechnet werden die Mehrausgaben für ungefähr 50 bis 80 verschiedene Krankheiten. So sollen die Beiträge gerechter verteilt werden um Kassen mit vielen chronisch kranken und älteren Versicherten nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Lesen Sie auf der folgenden Seite, welche Zahlungen neben dem Beitrag noch auf die Versicherten zukommen können.

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