Halter haften für jeden vom Tier verursachten Schaden in unbegrenzter Höhe mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb sollte man beim Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht bei der Versicherungssumme sparen. Denn die Summe eines Personen- oder Sachschadens kann sechs- oder siebenstellig ausfallen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssten Halterein Leben lang für den „kleinen Ausrutscher“ seines Tieres geradestehen.