Bis zu welcher Summe muss ein Halter für den angerichteten Schaden seines Tieres haften?

Halter haften für jeden vom Tier verursachten Schaden in unbegrenzter Höhe mit ihrem gesamten Vermögen. Deshalb sollte man beim Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung nicht bei der Versicherungssumme sparen. Denn die Summe eines Personen- oder Sachschadens kann sechs- oder siebenstellig ausfallen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz müssten Halterein Leben lang für den „kleinen Ausrutscher“ seines Tieres geradestehen.

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