Kommt es zu einem Schadensfall muss die Versicherung darüber umgehend informiert werden. Spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Dabei sollte korrekt und möglichst detailliert der Schadensverlauf dargelegt und über den entstandenen Schaden informiert werden. Auch die voraussichtliche Schadenshöhe sollte geschätzt und der Versicherung mitgeteilt werden.
Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter
Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter