Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 müssen Sie bis zum 31. Mai 2007 abgeben, sofern Sie dazu verpflichtet sind. Kommen Sie dem nicht oder verspätet nach, dann drohen hohe Strafen bis hin zum Zwangsgeld.
Diese Frist verlängert sich allerdings automatisch bis zum 30. September, wenn Ihnen bei der Erklärung ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein behilflich ist. Mit diesem Musterbrief können Sie eine Fristverlängerung aber auch einfach selbst beantragen.
Wollen Sie freiwillig eine für 2006 abgeben, dann haben Sie zwei Jahre - also bis zum 31. Dezember 2008 - Zeit dafür. Bei dieser zweijährigen Abgabefrist handelt es sich um eine so genannte Ausschlussfrist. Das bedeutet, Sie können diese Frist nicht verlängern. Nach dem 31. Dezember 2008 können Arbeitnehmer somit eine Steuererstattung für das Steuerjahr 2006 nicht mehr beantragen.
Das auszufüllen, lohnt sich fast immer: Jeder Haushalt kann immerhin mit einer durchschnittlichen Steuererstattung von 350 Euro rechnen.
Nutzen Sie "Lohnsteuer kompakt 2007Steuererklärung für 2006 fertig zu machen.
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