Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten (Zinseszinseffekt). In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Deswegen wurde der Dauerzulagenantrag eingeführt, den man nur einmal ausfüllen muss.