Für die Steuerjahre 2006 und 2007 können steuerliche Vorteile durch den Sonderausgabenabzug bis zu einer Höhe von 1.575 Euro geltend gemacht werden. Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus eine weitere Steuererstattung zusteht. Eine Steuererstattung durch Berücksichtigung des Sonderausgabenabzugs wird direkt vom Finanzamt ausgezahlt.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter