Bilanzen bald online

Nach dem Jahreswechsel können publikationspflichtige Daten von Unternehmen im elektronischen Unternehmensregister online abgerufen werden.

Denn zum 1. Januar 2007 tritt das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister in Kraft. Anleger können sich dann leichter vor einem Investment über ein Unternehmen informieren. Daten wie die Bilanzen sind künftig unter www.unternehmensregister.de abrufbar.

Damit werde eine zentrale Stelle geschaffen, bei der alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, gebündelt zum Online-Abruf zur Verfügung stehen, erklärt das Bundesjustizministerium. Der Rechts- und Wirtschaftsverkehr werde künftig nicht mehr verschiedene Informationsquellen bemühen müssen, um die wesentlichen publizitätspflichtigen Angaben über ein Unternehmen zu erhalten.

Um dies zu ermöglichen, beinhaltet das Gesetz nach Auskunft des Bundesjustizministeriums weitere Änderungen. Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister werden auf den elektronischen Betrieb umgestellt. Zuständig für die Führung der Register bleiben die Amtsgerichte. Unterlagen können in Zukunft nur noch elektronisch eingereicht werden. Aus Gründen der Rechtssicherheit bleibt für die Anmeldungen zur Eintragung jedoch eine öffentliche Beglaubigung erforderlich. Für die Entgegennahme, Speicherung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen sind in Zukunft nicht mehr die Amtsgerichte, sondern der elektronische Bundesanzeiger zuständig. Mit dem Gesetz wird eine EU-Richtlinie umgesetzt.

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