BHW: Wenn das Eigenheim mitwächst

Unter einem Dach mit den Kindern, dann großzügiges Wohnen zu zweit und später generationenübergreifendes oder barrierefreies Leben im Alter – mit jeder neuen Lebensphase verändern sich die Wohnbedürfnisse. Um den unterschiedlichen Ansprüchen Rechnung zu tragen, sollte das Eigenheim flexibel sein. „Gute Architektur plant Veränderungen ein“, sagt Iris Laduch für die BHW Bausparkasse. „Ziel sollte es sein, einen Wohnraum zu schaffen, der es nicht erfordert, in jeder neuen Lebensphase umzuziehen.“
Ein variabler Grundriss Schulpflichtige Kinder benötigen mehr Platz als Kleinkinder, Jugendliche wollen ihr abgeschlossenes Reich. Für die späte Lebensphase sind kurze Wege sowie Barrierefreiheit gefragt. Durch eine variable Aufteilung können sich die eigenen vier Wände den Veränderungen in der Familien- und Altersstruktur unkompliziert anpassen. Statt funktional vorgegebener Räume wie große Wohnzimmer und kleine Kinderzimmer passt sich ein flexibler Grundriss mit wenig tragenden Wänden an. So lassen sich je nach Bedarf neue Räume durch Trennwände einrichten aber auch wieder zusammenlegen.
Falsche Sparsamkeit rächt sich Großzügiges, auf Flexibilität ausgerichtetes Bauen muss nicht teuer sein. Unkonventionelle Lösungen für variablen Wohnraum sind durchaus kostengünstig zu haben. Bauherren sollten aber auf keinen Fall am falschen Ende sparen. Sonst sind vor allem in späteren Jahren Alltagsprobleme vorprogrammiert. „Und was könnte sinnvoller sein als eine Investition in Maßnahmen, die den Alltag im Alter erleichtern“, stellt BHW-Expertin Iris Laduch fest.
Altersgerecht umbauen Zum Standard gehört heute z. B. ein integrierter Aufzug. Auch wenn Bauherren ihn zunächst nicht finanzieren können, macht es Sinn, selbst bei Einfamilienhäusern einen Schacht einzuplanen. Er kostet wenig und kann so lange als Abstellkammer dienen, bis ein Aufzug nötig wird. „Der nachträgliche Einbau eines Lifts wird durch das KfW-Programm ` Altersgerecht Umbauen` gefördert“, betont BHW-Expertin Laduch. „Unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen wie Krankheit oder Pflegebedürftigkeit gewähren auch Pflege- und Krankenkassen Finanzierungshilfen zur Wohnungsanpassung.“
(Pressemitteilung BHW Bausparkasse)

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