Aktionäre der Deutschen Telekom AG können jetzt mit der Kostenübernahme durch ihre Rechtschutzversicherung rechnen, wenn sie ein Schadenersatzklage gegen das Unternehmen anstreben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) aktuell in einem Urteil gegen die Concordia Rechtschutzversicherung entschieden, wie die Neue Juristische Wochenschrift mitteilt.
Im vorliegenden Fall hat ein Aktionär ein Deckungszusage für eine Klage auf Schadensersatz gegen die Deutsche Telekom AG bei seiner Familien-Rechtschutzversicherung eingefordert.
Wie andere Aktionäre hat er die Telekom auf Schadenersatz verklagt, weil das Börsenzulassungsprospekt beim dritten Börsengang unrichtige Angaben über den Wert der Konzern-Immobilien gemacht wurden.
Die Versicherung hat die Zusage abgelehnt. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bestehe kein Versicherungsschutz im Rechtsbereich von Handelsgesellschaften, so die Versicherungsgesellschaft.
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat widersprach dieser Auffassung: Der Rechtschutz könne in dem speziellen Fall nicht ausgeschlossen werden, da der Rechtstreit dem Kapitalmarktrecht und nicht den Recht der Handelsgesellschaften zuzuordnen sei.
Ob ihre Klage gegen die Telekom Erfolgsaussichten hat, wurde von den Bundesrichtern allerdings nicht geprüft.
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