Seit Jahresbeginn haben Arbeitnehmer die Möglichkeit einen Teil ihres Gehalts steuerlich gefördert zur Altersvorsorge zu verwenden. Der Arbeitgeber entscheidet dabei, welche Modelle er anbietet. Der Arbeitnehmer kann allerdings verlangen, dass es ein nach dem Riester-Modell gefördertes Angebot ist. In Frage kommen dann eine Pensionskasse, ein Pensionsfonds oder eine Direktversicherung.
Gegenüber einem nicht auf Gehaltsumwandlung beruhenden "Riester-Vertrag" sei die Betriebliche Altersvorsorge deutlich kostengünstiger, so der Hamburger Bund der Versicherten (BdV). Sowohl die Kosten bei Vertragsabschluss fielen geringer aus als auch die regelmäßigen anfallenden jährlichen Verwaltungskosten. Darüber hinaus seien Betriebe eher in der Lage, wirtschaftlich günstige Verträge für ihre Mitarbeiter bei Fonds oder Versicherungsgesellschaften zu vereinbaren als der einzelne Arbeitnehmer.
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