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01.12.2004

Betriebliche Direktversicherung: Änderungen 2005

Bei der steuerlichen Behandlung der eingezahlten Beiträge in eine Direktversicherung wird es ab 2005 zahlreiche Änderungen geben. Direktversicherungen sind eine Form der betrieblichen Altersversorgung, bei der der Arbeitgeber eine Rentenversicherung zu Gunsten des Arbeitnehmers abschließt.

Für Verträge, die vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, sind die Prämien bis zu einem Betrag von 1.752 Euro mit 20% pauschal zu versteuern (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). Wenn die Beiträge zur Direktversicherung aus Sonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld geleistet werden, bleiben sie zudem bis einschließlich 2008 sozialversicherungsfrei. Und: Sollte Ihr Arbeitgeber den Beitrag durch eine zusätzliche Zahlung, wie beispielsweise das 14. Monatsgehalt, finanzieren, besteht die Sozialversicherungsfreiheit sogar bis über das Jahr 2008 hinaus. Bei einer späteren monatlichen Auszahlung muss dann der Ertragsanteil der Rente versteuert werden. Vorraussetzung dafür ist eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und eine Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren. Wenn Sie sich das Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen, ist der gesamte Betrag steuerfrei.



Für ab dem 1.1.2005 abgeschlossene Verträge ändert sich einiges. Die Beiträge bleiben bis zu einem Einzahlungsbetrag von 4.296 Euro im Jahr für die alten und 3.912 Euro für die neuen Bundesländer steuerfrei. Diese Höchstgrenze errechnet sich aus vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (BMG) der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Jahr 2005 liegt die BMG in den alten Bundesländern bei 62.400 Euro und in den neuen Bundesländern bei 52.800 Euro. Zusätzlich zu dem sich hieraus ergebenen Betrag von 2.496 Euro (bzw. 2.112 Euro), wird ein so genannter Aufstockungsbetrag in Höhe von 1.800 Euro gewährt, der allerdings sozialversicherungspflichtig ist.



Versicherte mit einem alten Vertrag können ab 2005 zwischen der bisherigen Pauschalversteuerung und der Steuerfreiheit der Beiträge wählen. Entscheiden Sie sich für die neue Form, ist ab diesem Zeitpunkt die Einzahlung bis zu dem Betrag von 2.496 Euro (alte Bundesländer) bzw. 2.112 Euro (neue Bundesländer) im Jahr steuerfrei. Außerdem erhalten sie den lohnsteuerfreien aber sozialversicherungspflichtigen Freibetrag in Höhe von 1.800 Euro. Dieser Aufstockungsbetrag entfällt, wenn Sie sich weiterhin für die Pauschalbesteuerung entscheiden. Generell gilt: Wenn Sie während der Sparphase steuerfrei einzahlen, muss die Rente bei der Auszahlung voll versteuert werden.



Folgende Tabelle soll dies am Beispiel eines ledigen Arbeitnehmers mit monatlichem Bruttoeinkommen von 2.500 Euro veranschaulichen. Der Arbeitgeber zahlt statt dem Weihnachtsgeld den vollen steuerbegünstigten Betrag in Höhe von 1.752 Euro in eine Direktversicherung ein. Der Arbeitnehmer ist nicht kirchensteuerpflichtig und der Beitragssatz seiner gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 13,6 Prozent.



 ohne DV DV 2004* DV 2005 
 Gehalt2.500 € 2.500 € 2.500 € 
 Weihnachts-
 geld

1.752 € 

0,00 € 

0,00 € 
 Direktversicherung0,00 € 1.752 € 1.752 € 
 Summe4.252 € 4.252 € 4.252 € 
 Lohnsteuer909,58 € 416,58 € 416,58 € 
 pauschale LSt (20%)0,00 € 350,40 € 0,00 € 
 Solidaritätszuschlag50,02 € 22,91 € 22,91 € 
 pauschaler
 SolZ (20%)

0,00 € 

22,91 € 

0,00 € 
 Steuerabzug50,02 € 22,91 € 22,91 € 
 Solidaritätszuschlag959,60 € 809,46 € 439,49 € 
 Abzüge
 Sozialversicherung

878,04 € 

516,25 € 

516,25 € 
 Nettoverdienst2414,36 € 1174,29 € 1544,26 € 
 privatfinanzierte
 Rentenversicherung

1752,00 € 

0,00 € 

0,00 € 
 Restbetrag662,36 € 0,00 € 0,00 € 
 Gesamtersparniss
 Arbeitnehmer

0,00 €
 

511,93 €
 

878,90 €
 


*) 2004 zahlt der Arbeitnehmer die Pauschalsteuer



Durch die Gehaltsumwandlung des Weihnachtsgeldes spart der Arbeitnehmer in unserem Beispiel im Jahr 2004 nach der Pauschalregelung Steuern und Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 511,93 Euro.

Für Verträge ab 2005 fällt dann keine Lohnsteuer und kein Solidaritätszuschlag für den Beitrag zur Direktversicherung an. Somit ergibt sich eine Gesamtersparnis von 879,90 Euro.

Wenn der Arbeitnehmer den Betrag von 1.752 Euro für die Altervorsorge privat ansparen würde, blieben ihm für diesen Monat nur 662,36 Euro. Mit einer Direktversicherung sind es 1.174,29 Euro nach der alten, und 1.544,26 Euro nach der neuen Regelung. Und er hat dennoch 1.752 Euro für seine Altersvorsorge gespart.



Wenn Sie sich jetzt noch für eine Direktversicherung nach alten Konditionen entscheiden, sollten Sie schnell handeln. Die Versicherungsgesellschaften müssen den unterschriebenen Vertrag bis zum 31.12.2004 vorliegen haben. Die Einzahlung des ersten Beitrages kann dann auch noch im neuen Jahr erfolgen. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits für Sie in eine Direkt

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