Betriebliche Altersvorsorge

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf betriebliche Altersvorsorge. Der Staat unterstützt das Sparen mit Riester-Zulagen oder Steuervergünstigungen.

Nettoentgeltumwandlung

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Die gesetzliche Rente allein reicht nicht aus, um im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Seit 2002 gibt es deshalb einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersvorsorge (BAV). Jeder Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, Teile seines Gehalts in eine vom Arbeitgeber organisierte Altersvorsorge einzuzahlen. Auf welche Weise die BAV durchgeführt wird, entscheidet der Arbeitgeber. Ihm stehen fünf verschiedene Modelle zur Verfügung.

Der Staat fördert die BAV durch Riester-Zulagen oder Steuerbefreiung. Je nachdem, ob der Sparbeitrag aus versteuertem oder unversteuertem Einkommen gezahlt wird, spricht man von Netto- oder Bruttoentgeltumwandlung.

Bei der Nettoentgeltumwandlung verzichtet der Arbeitnehmer auf einen Teil seines Nettolohns. Steuern und Sozialversicherungsbeiträge werden also wie gewöhnlich abgezogen. Dafür erhält der Sparer staatliche Zulagen oder er kann seine Einzahlungen in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.

Die Altersvorsorge-Beiträge stammen zwar aus bereits versteuertem Einkommen, dennoch fallen auch bei der Rentenzahlung Steuern an. Der Gesetzgeber argumentiert, dass die Förderung aus Steuermitteln stammt, was einer Steuerfreistellung gleichkommt.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der privaten Riester-Rente. Im Jahr 2005 gibt es bis zu 76 Euro Grundzulage und für jedes (kindergeldberechtigte) Kind 92 Euro Kinderzulage. Der förderfähige Höchstbetrag liegt momentan bei 1.050 Euro, ab dem Jahr 2008 kann man bis zu 2.100 Euro geltend machen.

Bei höheren Einkommen wird die Zulagenauszahlung durch einen Sonderausgabenabzug in der Steuererklärung ersetzt. Dabei werden sowohl die Eigenbeiträge als auch die Zulagen berücksichtigt. In der sogenannten Günstigerprüfung wägt das Finanzamt ab, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die beantragten Zulagen. Ist das der Fall, bekommt man statt der Zulagen eine Steuerrückerstattung.

Wer seine Riester-Rente im Rahmen der BAV organisiert, kann oft von günstigen Gruppentarifen profitieren, die der Arbeitgeber ausgehandelt hat. Vorteile der Riester-Rente wie Zulagenverträge für Ehepartner fallen bei der BAV allerdings manchmal weg. So sollte man genau vergleichen, ob betriebliches „Riestern“ günstiger ist als die private Variante. Die Nettoentgeltumwandlung ist bei allen BAV-Varianten anwendbar, bei denen man selbst am Sparen beteiligt ist. Das gilt sowohl für die Direktversicherung als auch für Pensionsfonds und Pensionskassen.

Wer sich für die Nettoentgeltumwandlung entscheidet, muss dies ausdrücklich verlangen. Ansonsten greift bei der betrieblichen Altersvorsorge automatisch die Bruttoentgeltumwandlung.

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