Besteuerung von Alterseinkünften

Seit 2005 ist die Besteuerung von Alterseinkünften grundlegend neu geregelt. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Steuerpflicht von Alterseinkünften besteht ein erhöhter Informationsbedarf zu diesem Thema.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert bereits seit Anfang 2005 ausführlich über die neue Besteuerung und das Verfahren zur Meldung von Alterseinkünften an die Finanzämter.

Teil des umfassenden Informationsangebots der Deutschen Rentenversicherung ist die kostenlose Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht". Sie gibt einen Überblick über die aktuellen Regelungen und erläutert die wesentlichen Auswirkungen.

Rentner erhalten Informationen über die neue Besteuerung auch in ihren Rentenbescheiden und in den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen, Versicherte in der jährlichen Renteninformation.

Umfassende Informationen zu dem Thema findet man darüber hinaus auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de .

Darüber hinaus haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung in zahlreichen Telefonaktionen mit verschiedenen Medien immer wieder über die neue Rechtslage informiert.

Wer Fragen zu dem Thema hat, kann sich auch an die rund 900 Auskunfts- und Beratungsstellen in Deutschland wenden.

Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon helfen unter 0800 10004800 gerne weiter. Hier kann auch die Broschüre "Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht" bestellt werden.

Antworten zu konkreten Einzelfällen können und dürfen allerdings nur die Finanzämter, die Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerberater geben.

Pressemitteilung der Deutschen Rentenversicherung

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