Bestattungskosten: Worauf Verbraucher achten sollten

Nichts ist umsonst. Auch der Tod gehört in Form einer Bestattung zu den teuren Angelegenheiten des Lebens. Je nach Art eines Begräbnisses entstehen unterschiedliche Kosten. Für eine herkömmliche Erdbestattung fallen neben den Kosten für den Sarg, den Grabstein, den Blumenschmuck, das Begräbnis an sich und ein anschließendes Zusammentreffen der Trauernden auch noch Gebühren an, die an die Gemeinde zu entrichten sind – beispielsweise für die Pflege des Grabes.

Laut Gesetz sind die nächsten Angehörigen verpflichtet, die Kosten für das Begräbnis zu übernehmen. Und selbst wenn das Erbe ausgeschlagen wird oder wenn es keinen verwertbaren Nachlass gibt, müssen die Angehörigen aus eigener Tasche für die Bestattung aufkommen.

Auch ohne das Sterbegeld der Krankenkassen bleiben den Hinterbliebenen noch Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung: Verheiratete können in den ersten drei Monaten nach dem Tod des Ehepartners auf Antrag die volle Rente des Verstorbenen erhalten, bevor diese im vierten Monat auf die Höhe der regulären Witwen- oder Witwerrente gekürzt wird.

Haben die Verwandten des Verstorbenen jedoch keine finanziellen Mittel oder sind sie Hartz IV-Empfänger, bleibt als letzte Möglichkeit das Sozialamt. Hier können die Hinterbliebenen innerhalb einer festen Frist eine Bestattungskostenbeihilfe beantragen. Es werden jedoch nur die Kosten für eine einfache Bestattung ohne Feier und etwaige Sonderwünsche übernommen.

Für alle, die sichergehen wollen, dass die eigene Bestattung nicht zum Spartarif ausgerichtet wird, haben viele Versicherungen die so genannte Sterbegeldversicherung im Angebot. Eine Sterbegeldversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine festgelegte Summe an die Erben oder Bezugsberechtigten, damit sie die Bestattung finanzieren können.

Über die Sterbegeldversicherung sind die Kosten für die eigene Bestattung abgesichert. Das ist nur im Prinzip sinnvoll, da eine Sterbegeldversicherung über ein paar Tausend Euro nicht ausreicht, wenn die Familie plötzlich ohne Hauptverdiener dasteht. Zudem diese Versicherung relativ teuer werden kann. Eine Alternative dazu ist die Risikolebensversicherung.

Die Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine fest vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Je früher man die Versicherung abschließt, desto geringer sind die Beiträge. So kostet eine Risikolebensversicherung für einen 30-jährigen Mann – je nach Laufzeit und Versicherungssumme – bei günstigen Anbietern weniger als fünf Euro im Monat.

Eine Wartezeit gibt es bei der Risikolebensversicherung nicht, sie leistet ab der ersten Beitragszahlung voll. Jedoch muss der Kunde in jedem Fall Gesundheitsfragen beantworten und sich ab einem gewissen Alter oder einer höheren Versicherungssumme auch einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Gerade deswegen empfiehlt es sich, schon in jungen Jahren einen Vertrag abzuschließen. Hier finden Sie weitere Informationen und eine Berechnung zu günstigen Risikolebensversicherungen.

Weitere Informationen zu Bestattungskosten, Sterbegeld- und Risikolebensversicherung finden Sie unter: http://www.forium.de/redaktion/bestattungskosten-ist-eine-sterbegeldversicherung-sinnvoll

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