Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle

Kundenfreundliche Verträge

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Seien Sie beim Ausfüllen der Formulare besonders sorgfältig: Grundsätzlich besteht bei der BU-Versicherung eine Anzeigepflicht aller Krankheiten bis zum Vertragsabschluss. Eine nicht angegebene Grippe kann unter Umständen dazu führen, dass Sie den Versicherungsschutz verlieren. Versuchen Sie also nicht zu schummeln, um in eine niedrigere Beitragsklasse eingestuft zu werden. Im Schadensfall wird die Versicherung ohnehin alle Angaben genau überprüfen.

In kundenfreundlichen Verträgen ist der Zeitraum der Gesundheitsbefragung eingeschränkt. Dann wird nur nach ambulanten Behandlungen und Krankenhausaufenthalten der letzten fünf, bzw. zehn Jahre gefragt. Am sichersten ist es, bei der Krankenkasse eine Krankheitsbescheinigung anzufordern, die alle Diagnosen der vergangenen Jahre auflistet. Sämtliche Angaben gegenüber der Versicherung sollten Sie schriftlich machen. Im Streitfall müssen Sie nämlich nachweisen, was Sie angegeben haben.

Wer eine Krankheit vergisst oder verschweigt und sie nicht nachmeldet, riskiert, dass die Versicherung nachträglich aus dem Vertrag aussteigt.
Die Rücktrittsfrist bei arglistigem Verschweigen beträgt zehn Jahre, die generelle Frist beläuft sich auf fünf Jahre, kulante Gesellschaften reduzieren sie sogar auf weniger.

So einfach ist die Kündigung durch die Versicherung ohnehin nicht. Denn hat man seine Aufklärungspflicht unverschuldet verletzt, etwa weil man selbst von der Vorerkrankung nichts wusste, oder bei unklarer Fragestellung im Antrag, ist der Vertrag auch weiterhin gültig.

Ein Rücktritt der Versicherung ist aber in jedem Fall ärgerlich, denn gezahlte Beiträge erhält man nicht zurück. Meldet man sich dann bei einem anderen Anbieter an, muss man wegen des höheren Eintrittsalters meistens auch höhere Prämien zahlen.

Ein Kommentar zu “Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle”

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