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24.03.2009

Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle

Wichtige Vertragsklauseln

Beim Abschluss der BU-Versicherung sollten Sie sich nicht von bloßen Zahlenspielen beeinflussen lassen. Berechnen Sie nicht nur, wie viel Rente Sie für Ihre Beiträge bekommen, sondern behalten Sie auch die Vertragsbedingungen im Auge.

Die Versicherung sollte rückwirkend ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit zahlen, nicht erst, wenn diese gemeldet wird. Die Meldefrist der Berufsunfähigkeit liegt regulär bei drei Monaten. Achten Sie auf Klauseln, die auch eine nachträgliche Meldung erlauben. Mit rückwirkenden Rentenzahlungen kann man bei verspäteter Meldung meistens aber nicht rechnen, es sei denn, es steht ausdrücklich im Vertrag.

Häufig wird Berufsunfähigkeit zunächst nur für sechs Monate prognostiziert. Prüfen Sie, ob die Versicherung nur bei voraussichtlich dauernder Berufsunfähigkeit zahlt. Dann können Sie während des vorläufigen Verdienstausfalls nicht mit Unterstützung rechnen.

Steht die so genannte Arztanordnungsklausel im Vertrag, wird die Rente nur dann gezahlt, wenn sich der Versicherte an alle ärztlichen Anordnungen hält. Lehnt er beispielsweise eine Operation ab, erlischt der Versicherungsschutz. Besser ist es daher, die Arztanordnungsklausel ganz zu streichen. Wenn Sie vorübergehend im Ausland arbeiten , sollte die Versicherung auch dort gelten.

Verzicht auf "abstrakte Verweisung" : Sehr wichtig ist, dass sich die Versicherungsgesellschaft kein Verweisungsrecht vorbehält. Ansonsten müssten Sie bei Berufsunfähigkeit zunächst auf eine andere, zumutbare Tätigkeit ausweichen, sofern sich dabei soziale Stellung und Einkommenssituation nicht spürbar verschlechtern. Dabei liegt das Arbeitsplatzrisiko beim Versicherten, es spielt also keine Rolle, ob Sie im "Verweisungsberuf" überhaupt eine Stelle bekommen.

Wenn im Vertrag ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass der Versicherer auf eine Beitragsanpassungsklausel verzichtet, können Sie sicher sein, dass Ihre Prämie nicht im Nachhinein steigt. Erkundigen Sie sich, inwieweit eine Beitragsfreistellung, bzw. zinslose Stundung der Beiträge möglich ist. Besonders Selbstständige, deren Einkommen häufig schwankt, sollten auf kulante Zahlungsmodalitäten achten.

Auf der anderen Seite sollten Sie auf einer Nachversicherungsgarantie bestehen, also die Versicherungssumme oder -dauer auch nach Vertragsabschluss erhöhen können, wenn Sie heiraten oder Kinder bekommen. - Und dies ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung.

Zum Beitrag: Die Versicherer sind verpflichtet, die Kunden an ihren Überschüssen zu beteiligen. Wählt man die Überschussbeteiligung als Beitragerstattung, zahlt man in der Regel einen geringeren Nettobeitrag. Verringern sich die Überschüsse oder bleiben sie ganz aus, zahlt der Kunde maximal den Bruttobeitrag.

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