Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle

Zusätzlich privat versichern

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Um bei Berufsunfähigkeit den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten, kommt man um eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht herum. Je früher man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge. Schon deshalb sollte man den Abschluss nicht zu lange herausschieben.

Hinzu kommt, dass die Beitrittsbarrieren mit dem Alter höher werden. Versicherungen verlangen dann oft Gesundheitsnachweise oder sie verweigern den Abschluss von vornherein.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten den Schutz bei Berufsunfähigkeit als eigenständige Police an. Beiträge und Leistungen sind hier sehr unterschiedlich, vergleichen Sie die Angebote also genau.

Doch der eigenständige Vertrag ist nicht unbedingt der günstigste. Wer Angehörige zu versorgen hat, entscheidet sich am besten für eine Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz. Dieser kombinierte Vertrag ist meist nur unwesentlich teurer, häufig sogar günstiger als die eigenständige Police. Neben der Berufsunfähigkeitsrente ist mit dem Doppelpack auch die Versorgung der Hinterbliebenen im Todesfall gesichert.

Auch für Auszubildende und Studenten, die erst später eine Familie gründen werden, ist diese Variante empfehlenswert, selbst wenn die Risikolebensversicherung im Moment noch nicht benötigt wird.

Weniger empfehlenswert ist hingegen die Kapitallebensversicherung mit BU-Zusatz. Diese vereint die Leistungen der Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung mit einem Sparplan. Bei Invalidität übernimmt die Versicherung die Sparbeiträge, die Altersvorsorge ist also auch bei Berufsunfähigkeit gesichert.

Aber: Die Beiträge zur Kapitallebensversicherung sind sehr hoch. Zwar kann man die Zahlungen bei Bedarf eine Zeit lang ruhen lassen, doch währenddessen verliert man auch den Berufsunfähigkeitsschutz. Entscheiden Sie sich also lieber für die Risikolebensversicherung mit BU-Zusatz und ein getrenntes Programm zur Altersvorsorge.

Pauschal- oder Staffelrente?
Wann und wie viel die Versicherung zahlt, hängt davon ab, welche Art der Entschädigung vereinbart wurde. Bei der Pauschalregel wird ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit der volle Rentenbetrag ausgezahlt. Liegt der Grad der Berufsunfähigkeit darunter, bekommt man nichts.

Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die Staffelregel. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.

Der Nachteil: der Kunde muss jede Verschlechterung seines Gesundheitszustands nachweisen und jede Rentenerhöhung neu beantragen. Dabei kommt es oft zu Streitigkeiten mit der Versicherung, die Pauschalregelung hat sich daher in der Praxis als die besser Variante bewährt.

Ein Kommentar zu “Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle”

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