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24.03.2009

Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall der Fälle

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Doch wie überbrückt man die Zeit bis zur eigentlichen Rente, wenn man schon früh nicht mehr arbeiten kann? Von staatlicher Seite ist nicht viel zu erwarten, seit die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung zugunsten einer zweistufigen Erwerbsunfähigkeitsrente abgeschafft wurde. Was zu beachten ist, wenn man sich privat gegen Berufsunfähigkeit absichern will, lesen Sie hier.

 

Gesetzliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit

Seit der Reform der gesetzlichen Rente im Jahr 2001 hat sich auch einiges in der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung geändert. Für alle, die ab dem 2. Januar 1961 geboren wurden, gibt es im Fall der Fälle praktisch keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Denn es wird nicht mehr wie vorher zwischen gesetzlicher Berufs- und Erwerbsunfähigkeit unterschieden.

Stattdessen gibt es eine zweistufige Erwerbsminderungsrente, die einzig davon abhängt, ob der Versicherte überhaupt noch erwerbstätig sein kann, unabhängig von seinem bisherigen Beruf und den aktuellen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt.

Wer drei bis sechs Stunden am Tag arbeiten könnte - egal in welchem Beruf -, erhält die halbe Erwerbsminderungsrente. Die volle Erwerbsminderungsrente, die der bisherigen Erwerbsunfähigkeitsrente entspricht, gibt es nur für diejenigen, denen keine drei Stunden tägliche Arbeit zugemutet werden können. Und das sind laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rund 38 Prozent des letzten Bruttoeinkommens! Die Rente kann jedoch - je nach Höhe der Einzahlungen in die Rentenversicherung - auch niedriger oder höher ausfallen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind alle Rentenversicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Für sie gilt der Berufsschutz weiterhin. Sie erhalten die halbe Erwerbsunfähigkeitsrente, wenn sie nicht mehr in ihrem bisherigen Beruf arbeiten können.

Jüngere Arbeitnehmer beziehen eine Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn sie generell nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr berufstätig sein können. Ist allerdings nachweislich keine Teilzeitstelle zu finden, könnten auch diejenigen eine volle - arbeitsmarktbedingte - Erwerbsminderungsrente bekommen, denen von ihrem täglichen Leistungsvermögen her eigentlich nur die halbe Erwerbsminderungsrente zusteht.

Zusätzlich muss man mindestens fünf Jahre lang Beiträge gezahlt haben, um überhaupt Anspruch auf die gesetzliche Rente zu erhalten. Während der ersten neun Jahre gelten die Ansprüche nur befristet. Alle drei Jahre wird geprüft, ob der Versicherte nicht wieder arbeitsfähig ist.

Alle Arbeitnehmer, die noch mindestens sechs Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen können - und davon ist in vielen Fällen auszugehen - erhalten aus der Rentenkasse keinen einzigen Cent.

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