Neuerdings muss man keinen Nachweis mehr über die Kinderbetreuungskosten, wie Rechnungen der Tagesmutter oder des Kindergartens, der Steuererklärung beilegen. Das heißt jedoch nicht, dass man überhaupt keinen Nachweis benötigt. Das Finanzamt kann nämlich von Ihnen verlangen, dass Sie die eingetragenen Kosten im Nachhinein doch noch belegen. Sie sollten daher die Unterlagen wie den Bescheid vom Kindergarten oder den Vertrag mit dem Kindermädchen sowie die Kontoauszüge über entsprechende Zahlungen unbedingt aufbewahren. Zudem müssen Sie darauf achten, dass das Finanzamt aus den Rechnungen und den Verträgen zwischen absetzbaren und nicht absetzbaren Kosten unterscheiden kann. Eine klare Auflistung der verschiedenen Punkte ist daher notwendig.
Tipp: Sammeln Sie Ihre Steuerbelege in einem Extraordner. So gehen Sie sicher, dass Sie keinen Beleg verlieren. Zudem verlieren Sie keine unnötige Zeit beim Ausfüllen der Steuererklärung .
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