Belege für die Steuererklärung: So gewinnen Sie den Papierkrieg!

Rechnungen bei Werbungskosten

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Entfernungspauschale

Ein Nachweis für den Finanzbeamten ist in der Regel nur notwendig, wenn die anzurechnenden Werbungskosten für diese Fahrten über 4.500 Euro pro Steuerjahr liegen.

In der Praxis bedeutet das für Autofahrer:

Wenn die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz bei 67 Kilometer liegt und Sie 224 Mal im letzten Jahr gefahren sind, dann kommen Sie bei einer Kilometerpauschale von 30 Cent pro Kilometer gerade einmal auf 4.502,40 Euro Werbungskosten.

Sollte die Kürzung der Pendlerpauschale vom Bundesverfassungsgericht bestätigt werden, erreichen Sie diesen Betrag sogar erst bei einer Entfernung von 87 Kilometer. Liegen Sie darüber, dann sollten Sie unbedingt Tankquittungen aufbewahren.

Wenn Sie nicht mit dem Auto, sondern via Bahn fahren, müssen Sie erst Belege abgeben, wenn Sie insgesamt über einen Betrag von 4.500 Euro kommen. Momentan ist jedoch noch nicht juristisch entschieden, ob man die Kosten über diesem Betrag auch weiterhin absetzen darf.

Beiträge zu Berufsverbänden

Ob Zahlungen an IG Metall, GDL oder Ver.di: Für einen Gewerkschaftsbeitrag reicht dem Finanzbeamten normalerweise ein Kontoauszug oder die Lastschrift der Gewerkschaft aus.

Aufwendungen für Arbeitsmittel

Möchten Sie Arbeitsmittel steuerlich absetzen, dann müssen Sie deren Kauf auch durch entsprechende Rechnungen inklusive Datum belegen. Das Finanzamt verlangt in der Regel fast immer einen solchen Kaufnachweis. Tipp: Sammeln Sie während des gesamten Jahres die Rechnungen in einem Extra-Briefumschlag! Vertiefende Informationen rund um die Absetzbarkeit von Arbeitsmitteln bietet der Text: „Computer und Co: Arbeitsmittel von der Steuer absetzen „.

Fortbildungskosten

Wenn Sie Kosten für Fortbildungsmaßnahmen wie Seminare oder Vorträge steuerlich geltend machen wollen, dann benötigen Sie einen Nachweis, aus dem der Preis und auch der Inhalt der Weiterbildung hervorgeht.

Bewerbungskosten

Wenn Sie im vergangenen Jahr eine Arbeitsstelle gesucht haben und Ihnen Kosten entstanden sind, die weder der neue Arbeitgeber noch die Arbeitsagentur ersetzt haben, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen und in der Anlage N eintragen. Ob Kosten für die Bewerbungsmappe, für Stellenanzeigen oder Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch, das Finanzamt möchte entsprechende Quittungen, Rechnungen, Kontoauszüge oder Fahrscheine sehen.

Kontoführungsgebühren

Wenn Sie mehr als 16 Euro Kontoführungsgebühren in Ihrer Steuererklärung eintragen wollen, müssen Sie dem Finanzamt einen entsprechenden Beleg, aus dem die Kosten für eine Abhebung und eine Überweisung ersichtlich sind, schicken. Falls Sie keine Gebühren für Ihr Gehaltskonto mehr zahlen möchten, sondern ein kostenloses Konto suchen, dann lohnt sich für Sie der Blick auf den Girokonten-Vergleich .

Steuerberatungskosten

Steuerberatungskosten können Sie auch als Werbungskosten absetzen. Das weiß Ihr Steuerberater oder Ihr Lohnsteuerhilfeverein sicherlich auch (…).

Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Wollen Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine doppelte Haushaltsführung absetzen, dann benötigen Sie hierzu Nachweise, Rechnungen, Quittungen über alle angefallenen Kosten.

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