Belege für die Steuererklärung: So gewinnen Sie den Papierkrieg!

Außergewöhnliche Nachweise

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Behinderte und Hinterbliebene

Behinderte und Hinterbliebene müssen beim ersten Mal ihren Ausweis, ihren Rentenbescheid oder eine entsprechende Bescheinigung vorlegen. In den darauffolgenden Jahren reicht ein Kreuzchen im Feld: „Nachweis hat bereits vorgelegen“ des Mantelbogens.

Pflege-Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege

Bei der Pflege einer „ständig hilflosen Person“ gilt genau das gleiche wie bei Behinderten und Hinterbliebenen: Nur beim ersten Mal ist ein Nachweis der „Hilflosigkeit“ notwendig!

Andere außergewöhnliche Belastungen

Wenn man außergewöhnliche Belastungen aufgrund einer Krankheit oder einer Kur hatte, dann können diese Kosten – wenn sie höher als Ihre ganz persönliche zumutbare Belastung sind – steuerlich abgesetzt werden. Der Steuerzahler benötigt dann neben den Quittungen und Rechnungen gegebenenfalls auch entsprechende Gutachten vom medizinischen Dienst der Krankenkasse oder sogar ein Gutachten vom Amtsarzt.

Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Beschäftigen Sie in Ihrem Haushalt jemanden auf Mini-Job-Basis? Wenn ja, dann sollte die Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung – Knappschaft Bahn-See über diese geringfügige Beschäftigung bei der Steuerklärung nicht fehlen.

Wenn Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsdienste sowie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen hatten, sollten Sie diese Rechnungen vom Maler, Klempner, Gärtner und anderen Dienstleistern mit einem Kontoauszug Ihrer Steuererklärung beifügen!

Eine Barzahlung reicht dem Finanzbeamten leider nicht mehr aus. Auf der Rechnung müssen zudem die verschiedenen Kosten, wie Materialkosten oder Fahrtkosten, einzeln aufgelistet sein. Neuerdings muss man die Nachweise nicht mehr sofort seiner Steuererklärung beilegen, der Finanzbeamte kann sie aber anfordern. Unser Tipp: Legen Sie die Nachweise weiterhin bei. Das Finanzamt wird dann nicht mehr nachfragen! Zudem ersparen Sie sich Zeit und Porto für eine spätere Nachsendung.

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