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15.01.2011

Steuererklärung: Belege für das Finanzamt

Kontoauszug, Quittung oder Vertrag? Sonderausgaben richtig nachweisen

Die Angaben zu den Sonderausgaben und Versicherungen findet man im vierseitigen Mantelbogen und in der Anlage Vorsorgeaufwand. Im Mantelbogen trägt man auch Leistungen wie Kranken-, Mutterschafts- oder Elterngeld unter dem Punkt "Einkommensersatzleistungen" ein. Als Nachweis für die erhaltenen Leistungen müssen diese Bescheinigungen mit abgegeben werden. Selbstverständlich gilt das auch für ausländische Einkünfte. Deren Art und Höhe muss man ebenfalls dem Finanzbeamten vorlegen.

Belege für die freiwillige Versicherungen

Für die Beiträge von absetzbaren freiwilligen Versicherungen, sei es für die Haftpflicht-, die Pflege-, die Krankenzusatz- oder die Berufsunfähigkeitsversicherung, möchte der Finanzbeamte einen Nachweis sehen. Der Nachweis besteht aus dem Versicherungsvertrag und der Mitteilung über die eingezahlten Beiträge.

Die Mitteilung wird automatisch von der jeweiligen Versicherung am Jahresanfang an den Kunden verschickt. Häufig reicht dem Finanzbeamten nach dem ersten kompletten Nachweis in den darauf folgenden Jahren die Mitteilung über die gezahlten Beiträge. Wenn Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie ebenfalls eine Bescheinigung des Anbieters für das vergangene Jahr. Auf diesem Blatt Papier stehen Ihre gezahlten Beiträge und Zulagen. Den Riester-Beleg verlangt das Finanzamt in der Regel für jedes Veranlagungsjahr.

Unterhaltsleistungen an den Exgatten nachweisen

Muss man Unterhaltsleistungen an den Exgatten zahlen, dann braucht der Zahler auch die Unterschrift des Exgatten in seiner Anlage U. Nur mit ihr kann der Zahler die Bar- oder Sachleistungen an den Ex-Partner als Sonderausgaben in seiner Steuererklärung geltend machen.

Spenden belegen

In der Regel verschicken die Spendenorganisationen in den ersten Monaten des neuen Jahres die entsprechenden Spendenbelege automatisch. Falls dieser Nachweis noch nicht in Ihrem Briefkasten lag, sollten Sie bei der Organisation, die Sie mit einer Spende bedacht haben, nachfragen. Gleiches gilt übrigens auch für Ihre möglichen absetzbaren Mitgliedsbeiträge!

Nachweisgrenze 200 Euro

Seit 2007 liegt die Nachweisgrenze bei 200 Euro. Erst ab dieser Spendensumme muss man einen Beleg der Organisation zum Finanzamt schicken. Für kleine Spenden, das heißt Spenden unter 200 Euro unterscheidet man zwischen öffentlichen und privaten Spendenorganisationen. Bei Spenden an Schulen, Jugendclubs oder andere öffentliche Empfänger reicht ein einfacher Kontoauszug oder ein abgestempelter Einzahlungsbeleg völlig aus.

Bei Spenden an private Organisationen, wie Greenpeace oder den Malteser Hilfsdienst, verlangt das Finanzamt aber einen Nachweis, aus dem die Steuerbefreiung und die Verwendung als Spende bzw. Mitgliedsbeitrag eindeutig hervorgehen.

Normalerweise ist das kein Problem, denn diese Organisationen gestalten ihre Spendenformulare, in denen Sie nur noch ihre Kontonummer und Spendenhöhe eintragen müssen, steuer- und spenderfreundlich. Meistens erhalten Sie vom Bankangestellten einen entsprechenden Beleg. Hinweis: Sollten Sie im Katastrophenfall spenden, dann reicht dem Finanzamt ein Kontoauszug oder ein ähnlicher Nachweis.

Auf der nächsten Seite finden Sie Informationen zu den Steuerbelegen für die außergewöhnlichen Belastungen.

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