Geben Sie bei der Beantragung eines Ratenkredits, mit dem ein bereits bestehender Kredit abgelöst werden soll, auf jeden Fall als Verwendungszweck „Umschuldung“ an. Nur so ist gewährleistet, dass das Kreditinstitut diesen Umstand bei der Kreditentscheidung berücksichtigen kann. Geben Sie als Verwendungszweck einen anderen Grund an, verweigert die Bank möglicherweise den neuen Kredit, da der bereits bestehende Kredit und der neu beantragte Ratenkredit Ihre Bonität überschreitet.