Nein. Wenn es in der Kurzarbeit nicht zu vermeiden ist, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, hat die gekürzte Arbeitszeit keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nicht mit dem gekürzten Gehalt als Grundlage berechnet, sondern ausgehend vom vertraglich festgelegten Verdienst vor der Kurzarbeit. Gleichzeitig erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld. Denn eine wichtige Voraussetzung ist nicht mehr gegeben: Der Arbeitsausfall ist nicht mehr vorübergehend.
Neben der Vorfreude auf die neue Wohnung bringt ein Umzug vor allem eines mit sich: Kosten. Denn für Renovierungen, Möbel und Maklerprovision hat man oft schon ein paar hundert oder a ... weiter
Für die Steuererklärung für 2011 gibt es einige Änderungen zu beachten. So können Arbeitnehmer beispielsweise in ihrer nächsten Steuererklärung einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1. ... weiter