Bekomme ich auch ALG II für meine Miete?

Die Wohnkosten werden übernommen, sofern ihre Höhe angemessen ist. Das heißt, anhand der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, der Wohnungsgröße und der Höhe der Miete wird errechnet, ob die Wohnkosten wirklich angemessen sind oder ob der Antragsteller vielleicht in einer zu großen und zu teuren Wohnung lebt. Dann kann das Amt sogar einen Wohnungswechsel anordnen, bzw. die Wohnkosten kürzen.
Sollte der Empfänger der Leistung das Geld nicht eindeutig zur Zahlung seiner Miete verwenden, kann das Jobcenter die Wohnkosten auch direkt an den Vermieter, bzw. den Energieversorger überweisen.
Wer umziehen will, muss seinen Sachbearbeiter darüber unbedingt vor dem Umzug in Kenntnis setzen. Ansonsten werden Kosten, die zu hoch sind, nicht übernommen.
Tipp: Wer ALG II bezieht, hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Wohngeld. Wird der Antrag auf ALG II allerdings abgelehnt, kann dennoch ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Da dieses rückwirkend zum Monatsanfang gezahlt wird, sollte man möglichst schnell nach der Ablehnung des ALG II-Antrags einen Antrag auf Wohngeld stellen.

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