Bekomme ich als unter 25-Jähriger Leistungen, wenn ich zu Hause ausziehe?

Unter 25-Jährige, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen, bekommen nur dann Leistungen vom Träger, wenn dieser dem Umzug vorher zugestimmt hat. Hierzu müssen allerdings triftige Gründe vorliegen wie beispielsweise bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch den Umzug oder wenn der unter 25-Jährige aus „sozialen Gründen“ nicht mehr bei seinen Eltern leben kann.
Wer ohne Zustimmung des Trägers in eine eigene Wohnung zieht, erhält nur noch 80 Prozent des Alleinstehenden-Regelsatzes, die Kosten für Unterkunft und Heizung werden überhaupt nicht übernommen, ebenso wenig die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung.
Zieht der oder die unter 25-Jährige mit einem Partner zusammen, bilden beide eine Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend wird das Einkommen des Partners ebenfalls zur Leistungsberechnung hinzugezogen.
Handelt es sich jedoch um eine Wohngemeinschaft ohne eheähnliche Lebensgemeinschaft, werden die Finanzen der einzelnen Personen getrennt voneinander berechnet.

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