Startseite > Arbeitslosengeld II > Helpcenter > Bekomme ich als unter 25-Jähriger Leistungen, wenn ich zu Hause ausziehe?
05.05.2008

Bekomme ich als unter 25-Jähriger Leistungen, wenn ich zu Hause ausziehe?

Unter 25-Jährige, die aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen, bekommen nur dann Leistungen vom Träger, wenn dieser dem Umzug vorher zugestimmt hat. Hierzu müssen allerdings triftige Gründe vorliegen wie beispielsweise bessere Eingliederung in den Arbeitsmarkt durch den Umzug oder wenn der unter 25-Jährige aus "sozialen Gründen" nicht mehr bei seinen Eltern leben kann.

Wer ohne Zustimmung des Trägers in eine eigene Wohnung zieht, erhält nur noch 80 Prozent des Alleinstehenden-Regelsatzes, die Kosten für Unterkunft und Heizung werden überhaupt nicht übernommen, ebenso wenig die Kosten für die Erstausstattung der Wohnung.

Zieht der oder die unter 25-Jährige mit einem Partner zusammen, bilden beide eine Bedarfsgemeinschaft. Dementsprechend wird das Einkommen des Partners ebenfalls zur Leistungsberechnung hinzugezogen.

Handelt es sich jedoch um eine Wohngemeinschaft ohne eheähnliche Lebensgemeinschaft, werden die Finanzen der einzelnen Personen getrennt voneinander berechnet.

Empfehlung - Tagesgeld

# Anbieter Produkt Zinssatz
1 MoneYou Tagesgeld 2,55%
2 Bank of Scotland Tagesgeld 2,40%
3 1822direkt ZinsCash (Standardzins) 2,30%

Tagesgeld vergleichen!

Urlaub: Das müssen Arbeitslose wissen

Urlaub: Das müssen Arbeitslose wissenArbeitslose haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie verreisen, ohne dass sie Einbußen beim Arbeitslosengeld hin ... weiter

Ehevertrag - Damit Scheiden nicht wehtut

Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.