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16.06.2005

Beim Gros der bestehenden Direktversicherungen bleibt es auch ohne Antrag bei der alten Förderung nach § 40b EStG

Stichtag 30.06.2005 für die meisten Arbeitnehmer ohne Bedeutung.

Der in vielen Pressemeldungen zur Direktversicherung zitierte Stichtag 30.06.2005, bis zum dem sich Arbeitnehmer auf Antrag die alte steuerliche Förderung sichern müssten, sorgt bei vielen Direktversicherungskunden unnötig für Verunsicherung.

"Tatsächlich besteht für die meisten Direktversicherungskunden nach alter Förderung kein Handlungsbedarf, da die alten Tarife nach den neuen Bestimmungen i.d.R. gar nicht förderfähig sind. Für CosmosDirekt-Kunden, die ihren Vertrag vor dem 01.01.2005 abgeschlossen haben, besteht kein Handlungsbedarf - es bleibt automatisch bei der alten Förderung," beruhigt Winfried Spies, Vorstandsvorsitzender der CosmosDirekt, besorgte Kunden.

Entgegen der bisherigen Praxis des "automatischen" Bestandsschutzes bei Gesetzesänderungen, hat der Gesetzgeber an den Bestandsschutz im Falle der Direktversicherung eine Bedingung geknüpft. Arbeitnehmer müssen sich die alte Förderung nach § 40b EStG in der bis zum 31.12.2004 geltenden Fassung (Pauschalversteuerung der Beiträge und steuerfreie Kapitalauszahlung bzw. Ertragsanteilsbesteuerung von Rentenzahlungen) per Verzichtserklärung bis 30.06.2005 sichern. Ansonsten wird der Vertrag ab 2005 nach der neuen Förderung behandelt, sofern er die neuen Förderkriterien erfüllt.

Die meisten Altverträge erfüllen die Förderkriterien des neuen § 3 Nr. 63 EStG jedoch nicht. So scheitern kapitalbildende Lebensversicherungen an der fehlenden lebenslangen Rentenzahlung. Die meisten Rententarife scheitern an der nicht mehr förderfähigen Beitragsrückgewähr im Todesfall sowie an der nicht mehr förderfähigen Möglichkeit der Auszahlung von Versicherungsleistungen an frei bestimmbare Personen während einer Rentengarantiezeit oder dem zu weit gefassten Hinterbliebenenbegriff beim Bezugsrecht im Todesfall.

"Um sicher zu gehen, dass ihr Vertrag nicht betroffen ist, sollten Direktversicherungskunden sich bei ihrem Versicherer erkundigen, ob für sie Handlungsbedarf besteht", empfiehlt Spies.

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Pressemitteilung der Cosmos Versicherung

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