Jeder, der berechtigt ist, eine Beihilfe in der privaten Krankenversicherung zu erhalten, braucht eine Beihilfebescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfeberechtigungsstelle. Diese erhält der Versicherte von seiner Krankenversicherung mit dem Versicherungsschein.
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|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
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