Wer beihilfeberechtigt ist, erhält von seinem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten in der privaten Krankenversicherung. Beihilfeberechtigt sind unter anderem Beamte, Richter und Berufssoldaten. Auch Familienangehörige und Witwen oder Witwer dieser Berechtigten erhalten die Beihilfe.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | MoneYou | Tagesgeld | 2,55% |
| 2 | Bank of Scotland | Tagesgeld | 2,40% |
| 3 | 1822direkt | ZinsCash (Standardzins) | 2,30% |
Kinder toben, rennen, lachen viel und gern. Für solch ein abwechslungsreiches Leben brauchen sie entsprechenden Schutz, denn nicht nur Erwachsene, sondern auch die lieben Kleinen müssen g ... weiter
Pünktlich zur Bundestagswahl am 27. September 2009 diskutieren die Politiker der verschiedenen Parteien über das künftige Regierungsprogramm. Dazu hat jede Partei ihr eigenes Programm er ... weiter