Wenn beide Partner in einer eheähnliche Gemeinschaft leben, kann ein Partner in der Haftpflichtversicherung des anderen beitragsfrei mitversichert werden. Dazu wird üblicherweise die jüngere Versicherung aufgelöst und die länger bestehende Versicherung beibehalten. Die persönlichen Daten der neuen zu versichernden Person müssen dann in die fortlaufende Versicherung eingetragen werden.