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13.07.2004

Bei Zusatzversicherungen Konditionen prüfen

Im Zuge der neuen Gesundheitsreform dürfen auch gesetzliche Krankenkassen Zusatzversicherungen privater Versicherungsgesellschaften vermitteln. Ein Abschluss über die gesetzliche Krankenkasse ist allerdings nur dann interessant, wenn für den Versicherten auch bessere Konditionen dabei herausspringen. Neben günstigen Tarifen ist in speziellen Fällen der Blick auf Altersgrenzen oder Klauseln zu Vorerkrankungen wichtig.

Die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen rät allen Versicherten, genau zu prüfen, inwieweit ein Vertrag mit der privaten Zusatzversicherung aufrechterhalten werden kann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gewechselt wird. Ferner sollte man auf folgende Punkte achten, wenn man eine Zusatzpolice abschließt:

  • Krankenhaus: Häufig werden mit dem so genannten Wahlleistungstarif eine Chefarztbehandlung oder die Unterbringung im Einbettzimmer zusätzlich versichert. Private Versicherungsunternehmen machen aber immer noch Einschränkungen bei der Auswahl ihrer Versicherten. Kriterien sind zum Beispiel Alter, Gesundheitszustand oder auch das Geschlecht. Hier gilt: Je besser die Krankenkasse vorverhandelt hat, um so günstiger ist die Zusatzversicherung.

  • Auslandsreise: Eine private Auslandsreisekrankenversicherung ist für alle Reisenden wichtig. Wird hier ein Gruppenvertrag abgeschlossen, können Aufnahmeeinschränkungen wegfallen. Bei mehreren Auslandsreisen ist ein Jahresvertrag günstiger als der Abschluss für einzelne Reisen.

  • Heilpraktiker: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenkasse, die Behandlungen durch Heilpraktiker nicht bezahlt, gibt es Tarife privater Krankenversicherungen, die mehr als 70 Prozent der Kosten übernehmen.

  • Brillen und Kontaktlinsen: Hier lohnt sich eine Zusatzversicherung kaum, da der Zuschuss der Privaten in aller Regel auf einen Höchstbetrag begrenzt ist, der zudem nur alle zwei bis drei Jahre abgerufen werden kann.

  • Zahnersatz: Ab 2005 muss Zahnersatz separat versichert werden. Da aber die Bedingungen für die neue Zahnersatzversicherung noch nicht genau geklärt sind, ist ein Abschluss zur Zeit problematisch.

Zur aktuellen Rechtslage in der gesetzlichen Krankenversicherung hat die Verbraucher-Zentrale NRW ein Lexikon herausgegeben. Den Ratgeber "ABC der gesetzlichen Krankenversicherung

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