Startseite > Redaktion
02.10.2009

Bei Steuern besteht großes Sparpotenzial für Rentner

In diesen Tagen erwarten viele Ruheständler beunruhigt den Steuerbescheid ihrer Finanzbehörde, denn im großen Stil wurden Überprüfungen zu den steuerlichen Verpflichtungen der Rentner angekündigt. Viele fürchten hohe Nachforderungen. Dabei gibt es für die älteren Steuerzahler zahlreiche Möglichkeiten, Steuern zu sparen. ARAG Experten erklären, wie hoch die Steueranteile ausfallen und wo das Finanzamt ein Auge zudrückt.

Rund drei Viertel der Rentner sind ohnehin steuerbefreit. Neu ist, dass alle Rententräger ab dem 01.10.2009 verpflichtet sind, die Finanzämter über ausgezahlte Renten zu informieren ? auch rückwirkend bis 2005 ! Von der Steuer betroffen sind nur diejenigen, die außerordentlich hohe Altersversorgungen und zudem Nebeneinkünfte aus Kapitalerträgen oder Miete erhalten. Zu einer Steuererklärung verpflichtet sind Rentner, deren Gesamtbetrag an Einkünften 7.664 Euro (ab Rentenjahrgang 2009: 7.834 Euro) übersteigt. Für Eheleute gelten die doppelten Beträge. Freibeträge und Ausnahmen helfen den Rentnern außerdem die Steuerabgaben deutlich zu senken.

1. Gesetzliche Rente Für die gesetzliche Rente gilt der so genannte Besteuerungsanteil. Dieser erhöht sich je nach Jahr des Renteneintritts um jeweils zwei Prozent. Werden für die Rentenjahrgänge bis 2005 nur die Hälfte der Einkünfte besteuert, werden die Rentner des Jahrgangs 2040 bereits zu 100 Prozent mit der Steuer belastet. Dafür steigt jedoch in den kommenden Jahren die Anrechnung für Vorsorgeaufwendungen zur Basisversorgung im Alter ? ab 2025 sind die Rentenversicherungsbeiträge und ihnen gleichgestellte Beiträge bis zu den Höchstbeträgen (20.000 / 40.000) steuerfrei.

2. Private Rentenpolicen Der zusätzliche Abschluss einer privaten Rentenversicherung ist vor allem für die kommenden Rentner empfehlenswert. Die Rente aus solchen Policen wird ? sofern diese pauschal versteuert werden - mit dem Ertragsanteil besteuert. Dieser richtet sich nach dem Alter, in dem es erstmals zur Auszahlung kommt. So muss ein Rentner, der mit 65 Jahren seine private Rente auszahlen lässt, nur 18 Prozent davon versteuern. Eine Auszahlung mit 60 Jahren schlägt hingegen bereits mit einer Belastung von 22 Prozent zu Buche.

3. Beamtenpensionen Pensionsauszahlungen von Beamten müssen im Alter voll besteuert werden. Allerdings gelten auch hier gestaffelte Versorgungsfreibeträge, die bis 2040 entsprechend der Neuregelung stufenweise verringert werden. Bis 2005 galt ein Freibetrag von 40 Prozent, maximal aber 3.000 Euro. Für den Rentnerjahrgang 2009 beträgt er hingegen nur noch 33, 6 Prozent bei einem Höchstbetrag von 2.520 Euro. 2040 müssen die Pensionen dann ausnahmslos komplett versteuert werden.

4. Werbungskosten Neben den Grundfreibeträgen lassen sich auch andere Kosten steuerfrei verbuchen. Dazu zählen zum Beispiel die Werbungskosten. Das Finanzamt veranschlagt hierfür einen Pauschalbetrag von 102 Euro. Sollten die Kosten allerdings höher ausfallen, weil zum Beispiel Gewerkschaftsbeiträge und Kontoführungsgebühren gezahlt werden, sollten Rentner diese bei der Steuererklärung aufführen. Als Sonderkosten werden sie steuerlich nicht berücksichtigt, also vom Einkommen abgezogen, so die ARAG Experten.

5. Vorsorgeaufwendungen Beiträge für private Versicherungen wie Haftpflicht-, Unfall-, oder Krankenversicherungen können Rentner ebenfalls als Sonderausgaben abrechnen. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gibt es einen separaten Höchstbetrag in Höhe von 2.400,00 ?. Für Steuerpflichtige, die den Krankenversicherungsschutz nur teilweise selber bezahlen müssen (z.B. Arbeiter, Arbeitnehmer, Beamte) beträgt der Höchstbetrag 1.500,00 ?. Ab 2010 werden die Abzugsmöglichkeiten für Krankenversicherungs? und Pflegeversicherungsbeiträge erweitert.

6. Altersentlastungsbetrag Wer als Rentner zusätzliche Einkünfte durch Miete, Zinserträge oder Arbeitslohn hat, wird vom Finanzamt automatisch mit einem Altersentlastungsbetrag bedacht. Maximal können so für den Rentenjahrgang 2010 Einkünfte mit 32 Prozent oder einem Höchstbetrag von 1.520 Euro steuerfrei verbucht werden. Auch dieser Freibetrag wird bis 2040 stufenweise herabgesetzt, bis er letztlich nicht mehr existiert.

7. Abgeltungssteuer Wer sich für das Alter noch Geld zurücklegt, zahlt seit diesem Jahr generell 25 Prozent Steuern auf alle Kapitalerträge, die über dem Sparerfreibetrag von 801 Euro liegen. Wer allerdings weniger als 15.000 Euro jährlich zu versteuern hat, zahlt u.U. zuviel an das Amt! Ein Nachweis über die geringeren Beträge bei der Steuererklärung heißt also für manche spürbare Rückzahlungen und somit steuerliche Erleichterung, so die ARAG Experten.

(Pressemitteilung ARAG)

Ehevertrag - Damit Scheiden nicht wehtut

Bei der Hochzeit schon an die Trennung zu denken ist ziemlich unromantisch. Trotzdem kann der Ehevertrag eine wichtige Absicherung für den Fall der Fälle sein. Denn er regelt individuelle V ... weiter

Banking mit iPhone und Co. - Mobile Bankgeschäfte sicher abwickeln

Smartphones sind aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Zu allgegenwärtig nutzen viele Leute die Geräte nicht mehr nur zum Telefonieren und SMS-schreiben. Schnelle Datenverbindungen un ... weiter

Produkttests

Im Test: Die Kfz-Versicherung der AllSecur mit Marten
Es ist Herbst in Deutschland und auf den Straßen treibt ein finsterer Gesell sein Unwesen. Die Opfer: Ahnungslose Autos. Denn ganz egal, ob Hagelschaden, Blechschaden oder Diebstahl: Marder Marten hat seine Finger im Spiel. Sein Gegner ist die Kfz-Versicherungsmarke AllSecur. Ob diese auch im richtigen Leben die Oberhand behält, verraten wir Ihnen in unserem Produkttest der Kfz-Versicherung. mehr...

Im Test: Der Direktkredit der SWK Bank
Bei der SWK Bank kann man einen Ratenkredit direkt online bestellen. Innerhalb von 30 Sekunden soll man dabei eine Antwort erhalten, ob man zwischen 1.000 und 50.000 Euro als Kreditsumme erhalten kann. Das Geld würde dann innerhalb von zwei Arbeitstagen auf dem Konto des Antragsstellers sein. Ob sich das Angebot lohnt, erfahren Sie in unserem Produkttest des Direktkredits der SWK Bank. mehr...

Im Test: Das Festgeld der GarantiBank
Bringen vierblättrige Kleeblätter auch Bankkunden Glück? Die Garantibank versucht es auf jeden Fall und setzt den vermeintlichen Glücksbringer nicht nur in ihr eigenes Logo. Auch im Namen der Festgeldanlage findet sich das Kleeblatt wieder. Ob Sie sich bei dieser Geldanlage nur auf ihr Glück verlassen sollten, erfahren Sie in unserem Test des Kleeblatt-Festgeld-Kontos. mehr...

Im Test: Das Top-Zinskonto der Norisbank
Die Norisbank ist eine Tochter der Deutschen Bank und bezeichnet sich selbst als "ersten Qualitätsdiscounter im deutschen Bankenmarkt." Jetzt hat die Norisbank ihren Tagesgeld-Aktionszins noch einmal erhöht. Wir haben uns das Top-Zinskonto der Norisbank genauer angesehen. Ist der Name Programm? Die Antwort auf diese Frage lesen Sie hier in unserem Produkttest. mehr...

Im Test: Das Tagesgeldkonto der Targobank
Die Bäume blühen, die Zinsen steigen. Ist das der Frühling oder das Ende der Sparerkrise? Vielleicht beides. Einige Tagesgeldanbieter schrauben ihre Zinsen sachte nach oben. Zum Beispiel die Targobank. Wir haben uns das Tagesgeldangebot der Targobank einmal genauer angesehen. Unsere Erkenntnisse lesen Sie hier. mehr...

Finanz-Newsletter

Melden Sie sich für den Gratis-Newsletter von forium an!

Ich habe die AGB und Datenschutzerklärung gelesen und bin damit einverstanden.

Ihr Abonnement können Sie entweder auf der Abmeldeseite oder in jedem Newsletter mit einem Klick beenden.