Bei Mama ist es am schönsten

Köln, 08.05.2012

Bei Mama ist es am schönsten

Wie leben junge Leute, die ihre ersten Schritte im Beruf machen? Wer wohnt alleine, wer zur Miete und wer vielleicht sogar in einer eigenen Immobilie? Eine repräsentative Befragung der DBV Deutsche Beamtenversicherung und AXA liefert Antworten.
 
Knapp die Hälfte der befragten Berufseinsteiger (49 Prozent) wohnt bei den Eltern. Vielen gefällt es dort offensichtlich sehr gut, denn sie scheinen es nicht eilig zu haben, auszuziehen: Nur 36 Prozent aller Befragten freuen sich besonders auf das Wohnen in „eigenen vier Wänden“.

Einsam oder gemeinsam
 
Vier von zehn Jobstartern wohnen zur Miete. Während 19 Prozent aller Befragten alleine zur Miete leben, führen 15 Prozent bereits mit Partner einen gemeinsamen Haushalt. In einer Wohngemeinschaft ist jeder zehnte Befragte zu Hause (9 Prozent). Auch das Thema Eigentum scheint für Berufsstarter wichtig zu sein: Rund jeder Fünfte (22 Prozent) gibt an, einen Großteil seines frei verfügbaren Gehaltes für die Finanzierung einer Eigentumswohnung oder einer Immobilie auszugeben. Immerhin acht Prozent wohnen Â– alleine oder mit Partner – auch schon in einer Eigentumswohnung oder einem Haus.
 
Den Besitz schützen
 
Egal ob alleine, mit Partner oder in einer WG: Wer bei den Eltern auszieht, sollte seine Absicherung genau prüfen. Das ist gerade beim schmalen Budget in den ersten Berufsjahren besonders wichtig. „Ein absolutes Muss ist eine Haftpflichtversicherung“, erklärt Dr. Markus Groß-Engelmann, Direktor Öffentlicher Dienst. „Denn wer einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen.“ Was theoretisch klingt, ist leider schnell passiert: Geht beispielsweise auf der WG-Party die teure Stereoanlage des Mitbewohners zu Bruch, kann das gut ein mittelgroßes Loch in die Geldbörse reißen. Bei Schülern oder Studenten springt meist noch die Haftpflichtversicherung der Eltern ein. Mit dem ersten Job ändert sich das. Berufseinsteiger müssen sich daher selbst absichern. Für Schäden, die während der Arbeitszeit entstehen, muss der Arbeitnehmer normalerweise nicht haften – er ist über den Arbeitgeber versichert. Auch im Öffentlichen Dienst kann sich ein Geschädigter nicht direkt an den Beamten oder Arbeitnehmer wenden. Sein Anspruch auf Ersatz des Schadens richtet sich immer gegen den Dienstherrn. Einen Unterschied gibt es aber: Hat der Beschäftigte im Öffentlichen Dienst einen Schaden grob fahrlässig verursacht, kann der Dienstherr vom Schädiger fordern, für die Kosten des entstandenen Schadens selbst aufzukommen. „Für diesen Fall sind die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung unabdingbar. Sie ersetzen berechtigte Ansprüche und wehren unberechtigte ab. Im Zweifelsfall setzen sie sich auch mit dem Dienstherren auseinander“, so Groß-Engelmann.
 
 
Überlegenswert ist darüber hinaus der Abschluss einer Hausratversicherung. Denn auch Möbel und Co. sind nur während Ausbildung oder Studium noch bei den Eltern mitversichert. Mit dem ersten Job benötigen junge Leute auch hier eigenen Versicherungsschutz.
 
Rundum-Beratung für Berufseinsteiger
 
Mit ihrem neuen Beratungskonzept „plan360° Einsteiger“ begleitet die DBV Deutsche Beamtenversicherung junge Leute bei allen Fragen rund um die Absicherung der eigenen Existenz. Die in diesem Zusammenhang beauftragte repräsentative Befragung unter 500 männlichen und weiblichen Berufseinsteigern zwischen 16 und 29 Jahren hat das Marktforschungsinstitut TNS Emnid im Februar 2012 durchgeführt. Als Berufseinsteiger galten dabei zum einen diejenigen, die in maximal einem Jahr mit Ausbildung/Beruf anfangen werden beziehungsweise am Ende des Studiums stehen. Zum anderen wurden junge Leute einbezogen, die erst seit bis zu drei Jahren im Berufsleben stehen.
 
Weitere Meldungen zu der Befragung:
 
·       Zwischen Burnout und Langeweile – was Berufseinsteiger heute bewegt
·       Sparstrumpf statt Designerkleidung – wofür geben Berufseinsteiger ihr Geld aus?
                                                       
 
Druckfähiges Bildmaterial zu dieser Pressemitteilung finden Journalisten unter www.DBV.de/presse. Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe „DBV Deutsche Beamtenversicherung AG“
 
 
Weitere Informationen für die Presse:                                    Weitere Informationen für Kunden:
Sabine FRIEDRICH                                                                   
Tel.: 0221 / 148 – 217 73                                                           Tel.: 0221 / 148 410 10
Fax: 0221 / 148 – 300 44                                                           Fax: 0800 / 320 320 8
E-Mail: presse@dbv.de                                                              E-Mail: service@dbv.deInternet: www.DBV.de/presse                                                   Internet: www.DBV.de/plan360
 
 
DBV – Spezialist für den Öffentlichen Dienst
 Die DBV ist einer der größten Spezialversicherer für Beamte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes und deren Familienangehörige. Ihre 1,7 Millionen Kunden repräsentieren über 20 Prozent aller AXA Kunden und sind damit ein wichtiger Erfolgsfaktor für den Konzern. Die Beitragseinnahmen des Kundensegmentes Öffentlicher Dienst beliefen sich 2010 auf rund 1,6 Mrd. Euro. Speziell ausgebildete Betreuer beraten bundesweit flächendeckend die Kunden vor Ort und bieten ihnen bedarfsgerechte Lösungen in allen Vorsorge- und Absicherungsfragen. Alle Informationen rund um die DBV sowie das vollständige Angebot sind auch im Internet unter www.DBV.de zu finden.

Pressemitteilung DBV (Köln, 08.05.2012)

Schreibe einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.
* Pflichtfelder

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.