Der Beginn des Versicherungsschutzes, auch materieller Versicherungsbeginn genannt, ist der Zeitpunkt, ab dem die Versicherung im versicherten Schadensfall eine Leistung übernimmt. Dieser Beginn ist entweder der Vertragsabschluss oder ein Zeitpunkt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Wartezeit liegt. Für Schäden, die vor dem Beginn des Vertrages oder vor dem Ablauf einer Wartezeit eintreten, gibt es keinen Versicherungsschutz