Wer einen Hausbau finanzieren will, muss langfristig planen. Für viele ist
der erste Schritt auf dem Weg zu den eigenen vier Wänden ein
Bausparvertrag. Allerdings, nicht selten ändern sich die ursprünglichen
Ziele von Bauwilligen. Was aber, wenn ein Bausparvertrag entgegen der
anfänglichen Planung nicht mehr benötigt wird?
Es gibt eine Alternative: Ein Bausparer, der seinen Vertrag nicht selbst
zur einsetzen kann oder will, hat auch die Möglichkeit, den
Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einen Angehörigen weiterzugeben.
Hierbei gibt es einiges zu beachten, denn eine Übertragung aller Rechte
und Pflichten aus dem Vertragswerk an einen Dritten liegt allein im
Ermessen der Bank. In der Regel gibt diese ihre Zustimmung, wenn der in
Frage kommende Übernehmer zum einen eine ausreichende Bonität aufweist
und zum anderen ein Angehöriger gemäss Paragraph 15 Abgabenordnung (AO)
ist.
Dazu zählen Ehegatten, Verlobte, Kinder, Verwandte und Verschwägerte
in gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten der
Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern oder
Personen, die durch ein längerfristiges Pflegeverhältnis verbunden sind
und in häuslicher Gemeinschaft leben. Nur in Ausnahmefällen stimmen die
der Übertragung auf Nichtangehörige zu. Allerdings ist der Paragraph 15 AO für kein Kreditinstitut verbindlich. Sie können in ihren Allgemeinen Geschäftsgrundsätzen andere Bedingungen festlegen.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
| 1 | ALTE LEIPZIGER | easy plus | 3,80% |
| 2 | HUK-COBURG-Bausparkasse | Optionsbausparen (02.06) | 3,50% |
| 3 | LBS Landesbausparkasse Baden-Württemberg | CLASSIC B | 3,00% |
Bausparen ist eine solide Möglichkeit, sein Geld zinsgünstig anzulegen. Gleichzeitig kann man mit staatlichen Zulagen und Prämien die Rendite erhöhen. Doch um sich Zinsen und Zulagen für ... weiter
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