Bausparkasse Schwäbisch Hall: Staat fördert Sparen von Auszubildenden und Berufseinsteigern

Hurra, endlich verdiene ich das erste eigene Geld und kann ich mir meine Wünsche selbst erfüllen. So oder so ähnlich denken wohl viele Schulabgänger in diesen Tagen. Über 500.000 Jugendliche starten 2010 voraussichtlich ins Berufsleben. Wer clever ist, legt vom ersten Einkommen ein paar Euro auf die Seite und sichert sich im ersten Lehrjahr bis zu 442 Euro an staatlichen Prämien, sagt Marcus Weismantel, Vorsorge-Experte der Bausparkasse Schwäbisch Hall und erklärt, wie Auszubildende an die Zuschüsse kommen.
Riester-Förderung: Die Riester-Förderung ist für Berufseinsteiger besonders lukrativ. Wer beispielsweise mit einem Riester-Bausparvertrag vorsorgt, kann für nur 60 Euro Eigenbeitrag jährlich bis zu 154 Euro an staatlicher Zulage erhalten. Berufseinsteigern unter 25 Jahren spendiert der Staat zusätzlich einen einmaligen Berufsstarter-Bonus von 200 Euro. Die volle Zulage bekommt grundsätzlich, wer vier Pro-zent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro auf seinen Riester-Vertrag einzahlt. Da Berufsstarter aber im Vorjahr meist kein Einkommen hatten, brauchen sie oft nur den Mindestbei-trag von 60 Euro zu zahlen.

Wohnungsbau-Prämie: Gefördert wird, wer mindestens 16 Jahre alt ist und jährlich zwischen 50 und 512 Euro auf einen Bausparvertrag einzahlt. Dafür zahlt der Staat 8,8 Prozent Wohnungsbau-Prämie. Jeder Bausparer kann so bis zu 45 Euro pro Jahr erhalten. Die Woh-nungsbau-Prämie ist zwar an Einkommensgrenzen gebunden, doch Auszubildende liegen mit ihrem Verdienst meist darunter. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden 25.600 Eu-ro nicht überschreiten, bei Verheirateten 51.200 Euro.

Arbeitnehmer-Sparzulage: Wer von seinem Ausbildungsbetrieb zu-sätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen erhält, kann doppelt profitieren: Den Zuschuss von bis zu 40 Euro monatlich kön-nen Berufstätige auf einen Bausparvertrag einzahlen und sich zu-sätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage von 9 Prozent sichern. Damit kommen jährlich nochmals bis zu 43 Euro oben drauf. Auch für die Arbeitnehmer-Sparzulage gelten Einkommensgrenzen. Für die Prä-mie muss das zu versteuernde Jahreseinkommen unter 17.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) liegen.

Pressemitteilung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG

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