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03.03.2005

Bausparen in der Niedrigzinsphase lohnt sich

Wer wird gefördert?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zahlungen, die vom Arbeitgeber an die Bausparkasse geleistet werden. Diese Leistungen werden entweder mit dem Gehalt verrechnet oder zusätzlich gewährt (gemäß Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder freiwillig). Bis zu 40 Euro monatlich fördert der Staat mit neun Prozent Zulage. Zahlt der Arbeitgeber keine VL oder nur einen Teil, kann der Arbeitnehmer die monatlichen Beiträge auch aus dem bereits versteuerten Lohn erbringen bzw. aufzahlen.

Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat jeder Arbeitnehmer, dessen zu versteuerndes Einkommen 17.900 Euro für Ledige bzw. 35.800 Euro für Verheiratete nicht überschreitet. Auf diese Weise fördert der Staat die eigene Sparleistung mit bis zu 42,30 Euro im Jahr.

Die staatliche VL-Prämie beantragt man zusammen mit der jährlichen Einkommensteuererklärung. Die Bausparkasse versendet dazu eine Bescheinigung, die der Steuererklärung beigefügt wird. Endet die Laufzeit des Bausparvertrages, werden die VL-Prämien dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Staatliche Wohnbauprämie

Besonders günstig ist der Abschluss eines Bausparvertrages für Sparer, die Anspruch auf Wohnungsbauprämie (WOP) haben. Das sind alle, deren zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegt. Der Staat stockt die Sparleistungen noch mal mit jährlich 8,8 Prozent auf. Um die Wohnungsbauprämie voll auszuschöpfen, muss man zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen 512 Euro bzw. 1.024 Euro pro Jahr auf das Bausparkonto einzahlen. Auf diese Weise sind bis zu 45,06 Euro (90,12 Euro) an staatlicher Zuzahlung möglich.

Der Antrag auf Wohnungsbauprämie wird am Anfang des Jahres versandt und muss ausgefüllt an die Bausparkasse zurückgeschickt werden.

Die Auszahlung der angesammelten Prämienbeträge erfolgt schließlich in einer Einmalzahlung, sobald die gesetzliche Bindungsfrist des Vertrages abgelaufen ist. Ist das Darlehen schon vorher zuteilungsreif, gehen die Prämien nicht verloren, sofern die Kreditsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.

Wichtig:

Für die eingezahlten VL-Beiträge kann man nicht gleichzeitig die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie beantragen. Um beide Prämien voll auszuschöpfen, muss die monatliche Sparleistung mindestens 82,60 Euro (40 Euro VL-Leistungen und 42,60 Euro WOP) betragen.

Wer VL-Leistungen erhält, aber über der Einkommensgrenze liegt und deshalb keine VL-Prämie bekommt, hat dennoch ein Recht auf die Wohnungsbauprämie.

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