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24.01.2011

Bausparen lohnt sich immer - auch in letzter Minute

Bausparen: schnell eröffnen und sparen

Wer noch in diesem Jahr einen Bausparvertrag abschließt und die nötigen Beiträge einzahlt, erwirbt automatisch den Anspruch auf die beschriebenen Zulagen. Die Förderung für 2011 wird nur gezahlt, wenn die Beiträge auch in diesem Jahr fließen.

Die Zulagen muss der Bausparer beantragen. Allerdings ist es hiermit nicht ganz so eilig. Denn die Fristen sind großzügig bemessen.

Fristen einhalten

Sowohl Wohnungsbauprämie als auch Arbeitnehmersparzulage und Riester-Zulage kann der Sparer bis zum 31.12. des übernächsten Jahres beantragen. Die Förderung für 2011 geleistete Sparbeiträge können Bausparer also noch bis Ende 2013 beantragen. Die eigenen Einzahlungen bzw. vermögenswirksamen Leistungen muss der Sparer allerdings noch in diesem Jahr auf seinem Bausparkonto vorweisen können.

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhält der Sparer automatisch mit dem jährlichen Kontoauszug von der Bausparkasse, wenn er mindestens 50 Euro auf das Konto eingezahlt hat. Ausgefüllt und unterschrieben geht der Antrag wieder an die Kasse zurück, die alles Weitere in die Wege leitet.

Tipp: Wer über der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt, aber unterhalb der Grenze für die Wohnungsbauprämie, kann für vermögenswirksame Leistungen in der Sparphase die Wohnungsbauprämie beantragen.

Neu seit 2009

Die Wohnungsbauprämie wird seit Januar 2009 nur noch ausgezahlt, wenn die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Man muss das Geld beispielsweise in einen Hauskauf oder -bau investieren, seine Wohnung modernisieren oder eine neue Einbauküche kaufen, um die Förderung zu erhalten. Bis Ende 2008 war der Verwendungszweck dieser Prämie frei.

Eine Ausnahme gilt allerdings für junge Bausparer unter 25 Jahren. Diese können die Prämie auch weiterhin zu freien Zwecken verwenden. Auch Bausparverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, muss auch die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden, allerdings über die Steuererklärung. Im Mantelbogen setzt der Bausparer ein Kreuzchen unter Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage. Außerdem braucht er eine Bescheinigung der Bausparkasse über die vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL), die der Anlage N beigelegt wird.

Hinweis: Auch wenn die Zulagen jährlich beantragt werden müssen, gilt sowohl für die Arbeitnehmersparzulage als auch für die Wohnungsbauprämie: Die gesamte Fördersumme wird erst am Ende der siebenjährigen Sperrfrist ausgezahlt.

Die Riester-Zulagen kann der Kunde hingegen von Anfang an nutzen. Denn sie fließen direkt in den Bausparvertrag und erhöhen so das angesparte Kapital. Nimmt der Sparer nach der Ansparphase ein Bauspardarlehen in Anspruch, fließen die Zulagen in die Tilgung, so dass der Kreditnehmer finanziell entlastet ist. Die Tilgungsbeiträge des Sparers werden hierbei wie Altersvorsorgebeiträge gehandelt. Wie bei der herkömmlichen Riester-Rente gilt auch beim Wohn-Riester die nachgelagerte Besteuerung. In diesem Text lesen Sie mehr zur nachgelagerten Besteuerung bei Wohn-Riester.

Die Wohn-Riester-Zulagen gibt es ebenfalls auf Antrag: Beim Vertragsabschluss erhält der Sparer von der Bausparkasse einen Zulagenantrag. Wer sich nicht jedes Jahr die Mühe mit einem neuen Antrag machen will, kann seiner Bausparkasse auch den so genannten Dauerzulagenantrag unterschreiben. Auf diese Weise ist die Kasse ermächtigt, die Zulagen jährlich für den Kunden zu beantragen.

Wer noch bis Ende des Jahres einen Bausparvertrag abschließt, kann auch für 2011 noch Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Rieser-Zulage erhalten. Wichtig ist, dass auch die Sparbeiträge noch in diesem Jahr auf dem Bausparkonto ankommen.

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