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05.11.2009

Bausparen lohnt besonders für junge Sparer

Bausparen lohnt besonders für junge Sparer Bausparen liegt immer noch im Trend. Es locken vergleichsweise hohe Renditen. Gleichzeitig können Bausparer die staatliche Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage erhalten. Besonders junge Leute bis 25 Jahre profitieren vom Abschluss eines Bausparvertrags, denn sie können die Wohnungsbauprämie auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen.

 

Inhalt:

Bausparen und Förderung bereits ab 16 Jahren

Die Wohnungsbauprämie

(use) Grundsätzlich kann die Wohnungsbauprämie als eine Art Belohnung des Staates für den Bausparer angesehen werden. Wer mindestens sieben Jahre regelmäßig einen vorher mit der Bausparkasse vereinbarten Sparbetrag in den Bausparvertrag einzahlt, bekommt dies anerkannt - in Form der Wohnungsbauprämie.

Bereits Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können einen Bausparvertrag abschließen und auch die Wohnungsbauprämie erhalten. Allerdings unterliegt die Förderung durch die Wohnungsbauprämie bestimmten Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende liegt diese bei 25.600 Euro pro Jahr, für Ehepaare bei 51.200 Euro. Wer unterhalb dieser Grenze verdient und pro Jahr mindestens 50 Euro bis maximal 512 Euro (Ehepaare: 1.024 Euro) in einen Bausparvertrag einzahlt, bekommt 8,8 Prozent der Beiträge als Prämie vom Staat dazu. Alleinstehende können so bis zu 45,06 Euro und Verheiratete bis zu 90,11 Euro als staatlichen Zuschuss im Jahr erhalten.

Bis zum 31. Dezember 2008 konnten Bausparer die Bausparsumme inklusive Wohnungsbauprämie für jeden Zweck, beispielsweise für den Kauf eines Autos, verwenden. Seit dem 01. Januar 2009 ist der Erhalt der Wohnungsbauprämie jedoch zweckgebunden. Sie darf nur noch der wohnwirtschaftlichen Verwendung dienen, also dem Kauf einer Immobilie, der Sanierung des Eigenheims oder der Renovierung der Mietwohnung. Lediglich junge Leute bis zu 25 Jahre können ihr Geld aus dem Bausparvertrag auch weiterhin für andere Zwecke einsetzen.

Diese Altersschranke hat der Gesetzgeber bei Sparern bis 25 Jahre eingeführt, da bei ihnen die Lebensplanung noch nicht abgeschlossen ist.

Die Arbeitnehmersparzulage

Neben der Wohnungsbauprämie spricht auch eine weitere Förderung für den Abschluss eines Bausparvertrags: Angestellte, deren Arbeitgeber Geldleistungen in Form von vermögenswirksamen Leistungen anlegt, profitieren von der Arbeitnehmersparzulage. Diese bekommt der Arbeitnehmer als Subvention vom Staat. Das zu versteuernde Einkommen bei der Arbeitnehmersparzulage darf nicht über 17.900 Euro bei Ledigen beziehungsweise 35.800 Euro bei Verheirateten liegen. Jedoch ist das zu versteuernde Einkommen nicht automatisch das Jahres-Bruttoeinkommen: Durch den Abzug verschiedener Steuerpauschbeträge, den Sonderausgabenabzug, Werbungskosten und auch Kinderfreibeträge kann man sein zu versteuerndes Einkommen erheblich mindern.

Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Bausparverträgen neun Prozent auf Einzahlungen. Pro Jahr werden Einzahlungen bis 470 Euro gefördert. Die maximale Arbeitnehmersparzulage pro Anleger beträgt demnach 43 Euro jährlich.

Und so lohnt sich Bausparen für junge Anleger gleich mehrfach, weil sie meist wenig verdienen und somit unterhalb der festgelegten Einkommensgrenzen zur Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage bleiben. Gleichzeitig können sie im Gegensatz zu älteren Sparern frei über die Wohnungsbauprämie verfügen, wenn sie den Vertrag vor ihrem 25. Geburtstag abschließen. Wenn sie in einen Riester geförderten Bausparvertrag investieren, können junge Sparer nochmals profitieren.

Wie junge Bausparer vom Wohn-Riester profitieren, lesen Sie auf der nächsten Seite.

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