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15.10.2009

Bausparen: Jetzt Zulagen und Prämien für 2009 sichern

Zulagen rechtzeitig beantragen

Ohne Fleiß kein Preis. Und so fliegen auch die Zulagen und Prämien dem Kunden nicht von selbst ins Haus - der Bausparer muss sie beantragen.

Als Frist für den Antrag sowohl für die Wohnungsbauprämie als auch für die Arbeitnehmersparzulage und die Riester-Zulage gilt der 31.12. des übernächsten Jahres. Bis Ende 2009 kann sich der Sparer also noch die Förderung für das Jahr 2007 sichern.

Die Förderung für 2009 geleistete Sparbeiträge können Bausparer demnach noch bis Ende 2011 beantragen. Die eigenen Einzahlungen bzw. vL muss der Sparer allerdings noch in diesem Jahr auf seinem Bausparkonto vorweisen können.

Den Antrag auf Wohnungsbauprämie erhält der Sparer automatisch mit dem jährlichen Kontoauszug von der Bausparkasse, wenn er mindestens 50 Euro auf das Konto eingezahlt hat. Ausgefüllt und unterschrieben geht der Antrag wieder an die Kasse zurück, die alles Weitere in die Wege leitet.

Tipp: Wer über der Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt, aber unterhalb der Grenze für die Wohnungsbauprämie, kann für vermögenswirksame Leistungen in der Sparphase die Wohnungsbauprämie beantragen.

Neu seit 2009

Bis Ende 2008 konnte der Bausparer über sein Erspartes inklusive Wohnungsbauprämie frei verfügen - sich beispielsweise auch ein Auto vom Bauspargeld kaufen. Das hat sich geändert: Die Wohnungsbauprämie wird seit Januar 2009 nur noch ausgezahlt, wenn die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird. Man muss das Geld beispielsweise in einen Hauskauf oder -bau investieren, seine Wohnung modernisieren oder eine neue Einbauküche kaufen, um die Förderung zu erhalten.

Eine Ausnahme gilt allerdings für junge Bausparer unter 25 Jahren. Diese können die Prämie auch weiterhin zu freien Zwecken verwenden. Auch Bausparverträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden, sind von der Neuregelung nicht betroffen.

Sind die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt, muss auch die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden - allerdings über die Steuererklärung. Im Mantelbogen setzt der Bausparer ein Kreuzchen unter "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage". Außerdem braucht er eine Bescheinigung der Bausparkasse über die vermögenswirksamen Leistungen, die der Anlage N beigelegt wird.

Hinweis: Auch wenn die Zulagen jährlich beantragt werden müssen, gilt sowohl für die Arbeitnehmersparzulage als auch für die Wohnungsbauprämie: Die gesamte Fördersumme wird erst am Ende der siebenjährigen Sperrfrist ausgezahlt.

Die Riester-Zulagen kann der Kunde hingegen von Anfang an nutzen. Denn sie fließen direkt in den Bausparvertrag und erhöhen so das angesparte Kapital. Nimmt der Sparer nach der Ansparphase ein Bauspardarlehen in Anspruch, fließen die Zulagen in die Tilgung, so dass der Kreditnehmer finanziell entlastet ist. Die Tilgungsbeiträge des Sparers werden hierbei wie Altersvorsorgebeiträge gehandelt.

Ein Knackpunkt beim Wohn-Riester ist die nachgelagerte Besteuerung. Das Geld, das in die Immobilie gesteckt wird, muss der Sparer im Rentenalter so versteuern, als würde er eine regelmäßige Rente als Einkommen versteuern.

Die Wohn-Riester-Zulagen gibt es ebenfalls auf Antrag: Beim Vertragsabschluss erhält der Sparer von der Bausparkasse einen Zulagenantrag. Wer sich nicht jedes Jahr die Mühe mit einem neuen Antrag machen will, kann seiner Bausparkasse auch den so genannten Dauerzulagenantrag unterschreiben. Auf diese Weise ist die Kasse ermächtigt, die Zulagen jährlich für den Kunden zu beantragen.

Lesen Sie auf der folgenden Seite wie sich Ihre Einzahlungen auf dem Bausparkonto vermehren können.

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