Ein gewerblicher Bauherr, ein Unternehmer oder ein Vermieter, der eine Bauleistung in Auftrag gibt, muss 15 Prozent der Rechnung nicht an die ausführende Firma zahlen sondern direkt an das Finanzamt. Das Gesetz zur Bauabzugssteuer gilt seit 2002 und soll illegale Beschäftigung im Baugewerbe bekämpfen. Das Finanzamt zieht die Bauabzugssteuer nach Erhalt von den insgeamt durch das Bauunternehmen zu entrichtenden Steuern ab. Der Auftraggeber des Baus haftet für die Zahlung der Bauabzugssteuer. Es gibt allerdings Ausnahmen bezüglich der Steuerpflicht, beispielsweise wenn die ausführende Firma eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorweisen kann oder wenn die Bausumme unterhalb einer gewissen Freigrenze bleibt.
| # | Anbieter | Produkt | Zinssatz |
|---|---|---|---|
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