Basel I

Unter dem Namen Basel I sind die Regelungen des Basler Ausschusses zur ersten Basler Eigenkapitalvereinbarung aus dem Jahr 1988 zusammengefasst, die 1992 in Kraft getreten sind. Hierin wird die Kreditvergabepraxis der Banken begrenzt, um das Eigenkapital der Banken abzusichern.
Die maximale Kredithöhe der Banken ist durch Basel I an das Eigenkapital der Banken geknüpft. Dadurch sollen Kreditverluste der Banken ausgeglichen werden.

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