Bankkredite: Lästige Werbung geht Verbrauchern auf die Nerven

Jeder freut sich über Post. Doch nicht jeder Brief ist erwünscht und der Inhalt kann manchmal die Nerven stark strapazieren. So wurde beispielsweise einem Verbraucher aus dem Erzgebirge von der Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA (Duisburg) ohne Veranlassung eine TARGOBANK- Kreditkarte mit einem Kreditrahmen von 500 Euro übersandt, obwohl er mit der betreffenden Bank vorher noch nichts zu tun hatte. Ein Ehepaar aus Nordsachsen fühlt sich hingegen durch die TARGOBANK AG & Co. KGaA (Leipzig) weiter belästigt, obwohl sie bereits zweimal telefonisch und einmal schriftlich der Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken widersprochen hatten, aber dennoch weiterhin Werbematerial zuletzt über einen Willkommenskredit erhielt.

„Verbraucher sollten sich schriftlich gegen die hartnäckigen Werbemethoden der Banken zur Wehr setzen“, rät Kay Görner von der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Ehepaar aus Nordsachsen hat alles richtig gemacht und der Bank mitgeteilt, dass die Werbepost unerwünscht ist. Hören aber dennoch die Werbungen nicht auf, kann sich jeder Verbraucher bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beschweren (http://www.bafin.buergerservice-bund.de/formulare/f_bank_de.php). Darüber hinaus kann die Verbraucherzentrale Sachsen auch Einzelfälle wegen unlauteren Wettbewerbs abmahnen. Um zu erfahren, wie die Bank an die persönlichen Daten gelangt ist, sollte jeder von seinem kostenlosen Auskunftsrecht bei dem Geldinstitut Gebrauch machen, welche Daten und zu welchem Zweck diese gespeichert und genutzt werden.

Werden Kreditkarten mit Kreditrahmen ohne Anforderung übersandt, sollten diese nicht in Anspruch genommen werden. Die Übersendung einer Kreditkarte ist ein Angebot der Bank für den Abschluss eines Girokontos. Wird die Karte benutzt, kommt ein Vertrag zustande.

„Wer tatsächlich einen Kredit aufnehmen möchte, sollte mehrere Angebote bei verschiedenen Kreditinstituten vergleichen“, informiert Görner. „Auf den Abschluss der meist mit einem Kredit angebotenen Restschuldversicherung kann der Bankkunde aber im Regelfall verzichten.“ Diese soll grundsätzlich zwar bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod die weitere Ratenzahlung an die Bank übernehmen. Eine Absicherung gegen den Todesfall ist aber weniger bei Konsumenten, sondern vielmehr bei Hypothekendarlehen, also vorrangig für Immobilienbesitzer wichtig.

Im Hinblick auf Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit enthalten Restschuldversicherungen oft weit einschränkende Klauseln, so dass die Betroffenen auf diesen Schutz nicht wirklich setzen können.

(Pressemitteilung der VZ Sachsen)

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